Öffnung von Fahrschulen zur Motorradausbildung

Fahrschulen in Baden Württemberg haben derzeit geschlossen. Bei der praktischen Motorradausbildung wäre es jedoch problemlos möglich, den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Außerdem könnten sich Fahrschulen mit der Aufnahme von Motorradfahrstunden über Wasser halten.

Warum wird dies also außer Acht gelassen bzw. wann werden Fahrschulen voraussichtlich den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Fabian Riedle
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fahrschul…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
Fabian Riedle
Betreff
Öffnung von Fahrschulen zur Motorradausbildung [#185369]
Datum
26. April 2020 15:30
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fahrschulen in Baden Württemberg haben derzeit geschlossen. Bei der praktischen Motorradausbildung wäre es jedoch problemlos möglich, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Außerdem könnten sich Fahrschulen mit der Aufnahme von Motorradfahrstunden über Wasser halten. Warum wird dies also außer Acht gelassen bzw. wann werden Fahrschulen voraussichtlich den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Riedle Anfragenr: 185369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185369 Postanschrift Fabian Riedle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Riedle

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