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Öffnung von Spielplätzen in Berlin

alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.

PS. Der Hinweis auf Ihre Zuständigkeit kam aus einer anderen Senatsverwaltung: https://fragdenstaat.de/anfrage/offnung-von-spielplatzen-in-berlin-14

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#186041]
Datum
5. Mai 2020 17:39
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen. PS. Der Hinweis auf Ihre Zuständigkeit kam aus einer anderen Senatsverwaltung: https://fragdenstaat.de/anfrage/offnung-von-spielplatzen-in-berlin-14
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186041 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihrem Anliegen, Ihnen alle Unterlagen zuzusenden, die in Zusammenhan…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Öffnung von Spielplätzen in Berlin
Datum
6. Mai 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihrem Anliegen, Ihnen alle Unterlagen zuzusenden, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen, nicht entsprechen. Es ist keine Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Schließung oder Öffnung von Spielplätzen gegeben. Ich bedauere, dass man Ihnen diesbezüglich eine Fehlinformation gegeben hat. Diese Zuständigkeit ist auf der bezirklichen Ebene verortet und wurde dort meines Erachtens durch die jeweiligen bezirklichen Gesundheitsämter verantwortet. Es gibt aus diesem Grund bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Akten zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt. Freundliche Grüße