Öffnung von Spielplätzen in Berlin

alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185820]
Datum
2. Mai 2020 08:59
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185820 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Mai 2020 08:59
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in die Schließung und Wiederöffnung von Spielplätzen erfolgte und erfolgt ausschließlic…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Anfrage IFG WG: Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185820]
Datum
4. Mai 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,3 KB
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3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Schließung und Wiederöffnung von Spielplätzen erfolgte und erfolgt ausschließlich durch die Bezirke in eigener Zuständigkeit. Dementsprechend sind bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hierzu keine Unterlagen vorhanden. Das Recht auf Akteneinsicht nach § 3 Abs. 1 IFG Bln beseht gegenüber den jeweiligen Behörden. Sie müssten sich daher an die Berliner Bezirksämter wenden. Die Kontakte der jeweiligen Bezirkspressestellen findet Sie unter https://www.berlin.de/presse/ansprechpartner/ . Mit freundlichen Grüßen