Öffnung von Spielplätzen in Berlin

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185821]
Datum
2. Mai 2020 08:59
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185821 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Spandau
Antw.: Öffnung von Spielplätzen [#185821] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02. Mai wurde mir weiterg…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw.: Öffnung von Spielplätzen [#185821]
Datum
14. Mai 2020 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02. Mai wurde mir weitergeleitet und ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Am 23. April haben sich die Mitglieder des Rats der Bürgermeister darauf verständigt, ab dem 30. April wieder in sämtlichen Bezirken die Kinderspielplätze zu öffnen. Diesem Wunsch ist auch das Bezirksamt Spandau nachgekommen und die bezirkliche Amtsärztin hat die bis zum 29. April bestehende Allgemeinverfügung entsprechend nicht verlängert. Beigefügt übersende ich Ihnen besagte Allgemeinverfügung sowie eine Pressemitteilung des Bezirksamtes Spandau zur Öffnung der Spielplätze. Ebenso finden Sie beigefügt den Aushang, der am 30. April an den Eingängen sämtlicher Spandauer Spielplätze auf deren Öffnung hinwies. Mit freundlichen Grüßen