Öffnung von Spielplätzen in Berlin

alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185825]
Datum
2. Mai 2020 09:02
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185825 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten innerhalb der v…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185825]
Datum
5. Mai 2020 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten innerhalb der vorgesehenen Frist eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Bezüglich Ihrer Anfrage bleibt mir vo…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Antragsteller/in: Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185825]
Datum
13. Mai 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Bezüglich Ihrer Anfrage bleibt mir vorerst nur, Sie auf die Pressemitteilung des Bezirksamtes Lichtenberg zu verweisen, die Sie hier einsehen können: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.925472.php Entsprechend dieses Beschlusses hat das Straßen- und Grünflächenamt die Öffnung der Spielplätze vorbereitet und letztlich auch umgesetzt. Dieser Beschluss basiert wiederum auf Beschlüsse und Absprachen des Gremiums "Rat der Bürgermeister" sowie auf Rechtsverordnungen und Pressemitteilungen bzw. Pressekonferenzen des Senats. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen gemäß des IFG haben wollen, müsste der für Ihre Anfrage zuständige Fachbereich Gebühren auf der Grundlage der IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz) festsetzen. Diese zu erwartenden Gebühren würden Ihnen gesondert mitgeteilt. Bei der Gebührenfestsetzung wird der angefallene Verwaltungsaufwand berücksichtigt. Zu berücksichtigen sind u.a. Aktenrecherche, Sichtung und Prüfung der Unterlagen auf Grundlage des IFG, Fertigung des Antwortbeitrags, Zusammenstellung der Unterlagen einschließlich Schwärzung von Unterlagen, ggf. Beteiligung Dritter. Erst nach Zahlungseingang könnten Sie vertiefende Informationen erhalten. Sollten Sie dies so wünschen, würde ich um eine Konkretisierung Ihrer Anfrage bitten, um Ihnen gezielt weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen