Öffnung von Spielplätzen in Berlin

alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185817]
Datum
2. Mai 2020 08:56
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Spielplätzen in der Corona-Pandemie stehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185817 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Recht auf Akteneinsicht nach § 3 Abs. 1 IFG Bln beseht gegenüber den jeweiligen …
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
RE: Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185817]
Datum
2. Mai 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Das Recht auf Akteneinsicht nach § 3 Abs. 1 IFG Bln beseht gegenüber den jeweiligen Behörden. Sie müssten sich daher an die Berliner Bezirksämter wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bedeutet diese Antwort, dass bei Ihner Behörde dazu keine Unterlagen vorliegen? Mit…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185817]
Datum
2. Mai 2020 14:07
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bedeutet diese Antwort, dass bei Ihner Behörde dazu keine Unterlagen vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185817

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffnung von Spielplätzen in Berlin“ vom 02.05.…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Öffnung von Spielplätzen in Berlin [#185817]
Datum
22. Februar 2022 21:25
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffnung von Spielplätzen in Berlin“ vom 02.05.2020 (#185817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 627 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185817/