Öffnungszeiten und Ausnahmegenehmigung

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Die Öffnungszeiten der Maientage der vergangenen fünf Jahre sowie die Ausnahmegenehmigung für dieses Jahr und falls möglich für die entsprechend vergangenen Jahre.

Ich bin Anwohner der Hasenheide und muss laute Musik bis spät in die Nacht sowie allseits wildes Parken auf Bürgersteigen und Parkeingängen dulden. Die Öffnungszeiten scheinen sich signifikant nach hinten verschoben zu haben, so dass am Wochenende inzwischen nicht vor Mitternacht an Bettruhe zu denken ist. Zebrastreifen, Feuerwehreinfahrten, Bürgersteige, etc. sind stundenlang komplett zugeparkt.

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  • Datum
    2. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnungszeiten und Ausnahmegenehmigung [#136091]
Datum
2. Mai 2019 23:16
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Öffnungszeiten der Maientage der vergangenen fünf Jahre sowie die Ausnahmegenehmigung für dieses Jahr und falls möglich für die entsprechend vergangenen Jahre. Ich bin Anwohner der Hasenheide und muss laute Musik bis spät in die Nacht sowie allseits wildes Parken auf Bürgersteigen und Parkeingängen dulden. Die Öffnungszeiten scheinen sich signifikant nach hinten verschoben zu haben, so dass am Wochenende inzwischen nicht vor Mitternacht an Bettruhe zu denken ist. Zebrastreifen, Feuerwehreinfahrten, Bürgersteige, etc. sind stundenlang komplett zugeparkt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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