ökologische Forstwirtschaft

In der Statistik des BMELV werden die forstwirtschaftlichen Betriebe nicht nach ökologischen Forstbetrieben und konventionellen Betrieben unterschieden. Ich interessiere mich für die Zahl der nachhaltig wirtschaftende Betriebe zu den konventionellen Betrieben, in welchem Verhältnis die Anzahl und die Fläche der ökologisch betriebenen Forste zu den konventionell betriebenen Forsten stehen. Außerdem interessiert mich die Fläche auf der Kahlschlagswirtschaft betrieben wird im Verhältnis zur Fläche mit nachhaltiger Forstwirtschaft und zur Fläche geschützten Naturwalds.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2011
  • Frist
    8. November 2011
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Kathy Ziegler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Kathy Ziegler
Betreff
ökologische Forstwirtschaft
Datum
7. Oktober 2011 10:55
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In der Statistik des BMELV werden die forstwirtschaftlichen Betriebe nicht nach ökologischen Forstbetrieben und konventionellen Betrieben unterschieden. Ich interessiere mich für die Zahl der nachhaltig wirtschaftende Betriebe zu den konventionellen Betrieben, in welchem Verhältnis die Anzahl und die Fläche der ökologisch betriebenen Forste zu den konventionell betriebenen Forsten stehen. Außerdem interessiert mich die Fläche auf der Kahlschlagswirtschaft betrieben wird im Verhältnis zur Fläche mit nachhaltiger Forstwirtschaft und zur Fläche geschützten Naturwalds.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Kathy Ziegler Postanschrift Kathy Ziegler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kathy Ziegler

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