Oktober 2013 - Erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige

In der Pressemitteilung Nr. 364 vom 30.10.2013 benennt das Statistischen Bundesamt erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige, versäumt dabei jedoch die Definition der gelisteten Erwerbstätigkeiten.
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/10/PD13_364_132.html

„Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.“
Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit

Der Pressebericht erläutert in den methodischen Hinweisen, dass die Gesamtzahl der Erwerbstätigen unter Verwendung aller verfügbaren Quellen (derzeit etwa 60) ermittelt wurden. Demnach werden geringfügige Schülertätigkeiten, Minijobs und auch Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs) zahlenmäßig erfaßt und als Erwerbstätigkeit voll mitgezählt. Auch Personen in Mutterschutz oder Elternzeit werden in der Statistik gelistet.

1. Bitte benennen Sie mir alle 60 erwähnten Quellen mit einer Kurzbeschreibung.
2. Bitte schlüsseln Sie mir die genannten 42 Millionen nach den Kerngruppen auf.
3. Wie viele der 42 Millionen Erwerbstätigen sind in Vollzeit abhängig beschäftigt, wie viele selbstständig und wie viele sind in Vollzeit verbeamtet?
4. Bitte benennen Sie die Zahlen der eingerechneten Minijobs, der 1-€-Jobs, Ferienjobs
5. Wie groß sind die prozentualen Anteile der eingerechneten Aufstocker?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2013
  • Frist
    3. Dezember 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Pressemit…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Oktober 2013 - Erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige
Datum
30. Oktober 2013 23:02
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Pressemitteilung Nr. 364 vom 30.10.2013 benennt das Statistischen Bundesamt erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige, versäumt dabei jedoch die Definition der gelisteten Erwerbstätigkeiten. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/10/PD13_364_132.html „Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen. Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.“ Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit Der Pressebericht erläutert in den methodischen Hinweisen, dass die Gesamtzahl der Erwerbstätigen unter Verwendung aller verfügbaren Quellen (derzeit etwa 60) ermittelt wurden. Demnach werden geringfügige Schülertätigkeiten, Minijobs und auch Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs) zahlenmäßig erfaßt und als Erwerbstätigkeit voll mitgezählt. Auch Personen in Mutterschutz oder Elternzeit werden in der Statistik gelistet. 1. Bitte benennen Sie mir alle 60 erwähnten Quellen mit einer Kurzbeschreibung. 2. Bitte schlüsseln Sie mir die genannten 42 Millionen nach den Kerngruppen auf. 3. Wie viele der 42 Millionen Erwerbstätigen sind in Vollzeit abhängig beschäftigt, wie viele selbstständig und wie viele sind in Vollzeit verbeamtet? 4. Bitte benennen Sie die Zahlen der eingerechneten Minijobs, der 1-€-Jobs, Ferienjobs 5. Wie groß sind die prozentualen Anteile der eingerechneten Aufstocker?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihres im Betreff bezeichneten IFG-Antrags und we…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Re: [Fwd: Oktober 2013 - Erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige]
Datum
4. November 2013 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihres im Betreff bezeichneten IFG-Antrags und werden diesen bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Regina Jäger Post schrieb:

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, angehängt die Antwort des Statistischen Bundesamtes auf Ihre Anfrage nach …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Antwort des StBA auf IFG-Anfrage_Oktober 2013 - Erstmals mehr als 42 Millionen Erwerbstätige
Datum
29. November 2013 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, angehängt die Antwort des Statistischen Bundesamtes auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 30.10.2013. Mit freundlichen Grüßen