Ombudsstelle Jobcenter Neukölln

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Informationen über die Planung einer Ombudsstelle für das Jobcenter Neukölln, wie sie im September 2018 m.W. im Bezirk beschlossen wurde. Ich möchte gern wissen, was der Stand der Dinge ist, ob diese Stelle bereits eingerichtet ist, da ich dazu keine Informationen auf den einschlägigen Websites vom Bezirk finde. Ferner interessiert mich, welche Schritte unternommen werden, um diesen Beschluss umzusetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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Etta Price
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
Etta Price
Betreff
Ombudsstelle Jobcenter Neukölln [#196656]
Datum
5. September 2020 13:47
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Planung einer Ombudsstelle für das Jobcenter Neukölln, wie sie im September 2018 m.W. im Bezirk beschlossen wurde. Ich möchte gern wissen, was der Stand der Dinge ist, ob diese Stelle bereits eingerichtet ist, da ich dazu keine Informationen auf den einschlägigen Websites vom Bezirk finde. Ferner interessiert mich, welche Schritte unternommen werden, um diesen Beschluss umzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Etta Price Anfragenr: 196656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196656/
Mit freundlichen Grüßen Etta Price

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Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrte Frau Price, vielen Dank für Ihre an die zentrale Mailadresse des Bezirksamtes Neukölln von Berlin ge…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Wtrlt: Ombudsstelle Jobcenter Neukölln [#196656]
Datum
10. September 2020 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Price, vielen Dank für Ihre an die zentrale Mailadresse des Bezirksamtes Neukölln von Berlin gerichtete Anfrage zur Ombudsstelle Jobcenter Neukölln, welche gestern zuständigkeitshalber an das Büro von Herrn Bezirksstadtrat Biedermann, Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste zur weiteren Bearbeitung übersandt wurde. Insoweit bestätige ich Ihnen hiermit auch dem Empfang Ihrer Auskunftsanfrage nach dem IFG. Als Referent von Herrn Biedermann bin ich mit dem zugrundeliegenden Beschluss der BVV Neukölln ver- und maßgeblich mit der Umsetzung betraut. Herr Biedermann hat zur Ombudsstelle mehrfach im zuständigen Fachausschuss für Soziales und Bürgerdienste berichtet und über den jeweils aktuellen Stand bericht, auch auf eine Mündliche Anfrage in der BVV Neukölln erfolgte eine entsprechende Beauskunftung zum Sachstand. Bevor ihr Antrag dahingehend geprüft wird, welche Kosten für Sie anfallen werden, möchte ich Sie hiermit um Rückäußerung bitten, ob Sie Ihre konkreten Fragen zur Ombudsstelle nicht an diese Mailadresse richten möchten und diese dann von mir entsprechend beauskunftet werden - das würde sicher schneller gehen und wäre als ganz normale Auskunft natürlich auch nicht mit Kosten verbunden. Bitte lassen Sie mir kurzfristig eine Antwort zukommen, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen