Sehr
Antragsteller/in
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 2. Januar 2022 können wir Ihnen nach Prüfung Ihres Anliegens mitteilen, dass es sich bei Ihrem Antrag aus unserer Sicht um keinen Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG handelt, die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 LIFG nicht vorliegen bzw. Sie, die antragstellende Person, sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können (§ 9 Abs. 3 Nr. 5 LIFG).
Nach § 1 Absatz 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 3 Nummer 3 LIFG definiert den Begriff "amtliche Informationen". Hiernach sind "amtliche Informationen" jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen.
Sie begehren weit überwiegend die Erläuterung bzw. die Stellungnahme auf von Ihnen gestellten Fragen, bzw. Sie begehren weit überwiegend Daten, welche bereits öffentlich verfügbar und allgemein zugänglich sind. Da Ihre Anfrage auf die Beantwortung bzw. Stellungnahme mehrerer von Ihnen gestellten Frage abzielt, mithin nicht "nur" der Zugang zu amtlichen Informationen begehrt wird, bzw. öffentlich abrufbare Informationen angefordert werden, handelt es sich aus unserer Sicht insoweit bereits um keinen Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG.
Zuletzt weisen wir Sie noch darauf hin, dass in Bezug auf einen LIFG-Antrag die Fristen nach § 7 Abs. 7 LIFG (grds. ein Monat) gelten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen LIFG-Antrag im Sinne von § 1 Abs. 2 LIFG handelt.
Unabhängig hiervon können wir Ihnen auf Ihre Fragen wie folgt antworten, bzw. lassen Ihnen folgende Informationen zukommen:
1. Wie viele der festgestellten Omikron-Fälle in Ihrem Bundesland betrafen Menschen mit unbekanntem Impfstatus (absolut und in Prozent)?
Folgende Angaben beziehen sich auf den Auswertungszeitraum: 01.01.2022 - 08.02.2022, 16 Uhr
Mit Datenstand 08.02.2021, 16 Uhr wurden dem Landesgesundheitsamt insgesamt 564.519 COVID-19 Fälle übermittelt, hierunter hatten 530.715 COVID-19 Fälle einen unbekannten oder nicht ermittelbaren Impfstatus. Dies entspricht einem Anteil von 94% an allen gemeldeten Fällen.
2. Wie viele der festgestellten Omikron-Fälle in Ihrem Bundesland mit bekanntem Impfstatus betrafen Menschen mit einfacher Impfung, zweifacher Impfung, dreifacher Impfung, keiner Impfung (absolut und in Prozent)?
Tabelle 1: Anzahl der seit 1.1.2022 übermittelten COVID-19 Fälle mit Angaben zum Impfstatus. Datenstand 08.02.2022, 16 Uhr
Anzahl Impfungen
Anzahl COVID-19 Fälle
1 Impfung
4.671
2 Impfungen
7.199
3-Impfungen "Booster"
6.601
4 Impfungen
23
Keine Impfung
11.589
3. Wie viele der festgestellten Omikron-Fälle in Ihrem Bundesland mit bekanntem Impfstatus betrafen hospitalisierte Menschen mit einfacher Impfung, zweifacher Impfung, dreifacher Impfung, keiner Impfung (absolut und in Prozent)?
Tabelle 2: Anzahl der seit 1.1.2022 übermittelten COVID-19 Fälle mit einer Hospitalisierung und Angaben zum Impfstatus. Datenstand 08.02.2022, 16 Uhr
Anzahl Impfungen
Anzahl hospitalisierte COVID-19 Fälle
1 Impfung
392
2 Impfungen
174
3-Impfungen "Booster"
165
4 Impfungen
1
Keine Impfung
936
4. Wie viele der festgestellten Omikron-Fälle in Ihrem Bundesland mit bekanntem Impfstatus betrafen Menschen auf Intensivstationen mit einfacher Impfung, zweifacher Impfung, dreifacher Impfung, keiner Impfung (absolut und in Prozent)?
Tabelle 3: Anzahl der seit 1.1.2022 übermittelten intensivpflichtigen COVID-19 Fälle mit Angaben zum Impfstatus. Datenstand 08.02.2022, 16 Uhr
Anzahl Impfungen
Anzahl intensivpflichtige COVID-19 Fälle
1 Impfung
22
2 Impfungen
12
3-Impfungen "Booster"
6
Keine Impfung
105
5. Wie hoch ist die Impfquote in Ihrem Bundesland (einfache Impfung, zweifache Impfung, dreifache Impfung, keine Impfung)
Tabelle 4 enthält die vom RKI unter Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung<
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...> veröffentlichten Impfquoten für Baden-Württemberg. Hierbei werden Impfdaten veröffentlicht, die in Impfzentren, Krankenhäusern, durch Mobile Impfteams und Betriebsmedizinische Dienste sowie durch niedergelassenen Ärzte und Privatärzte übermittelt werden. In der Regel werden diese mit Datenstand bis 8:00 Uhr des Tages der Publikation veröffentlicht, hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die publizierten Daten aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten können.
Außerdem berechnen wir zusätzlich die Gesamtimpfquoten bezogen auf die Personen mit genereller Impfempfehlung gemäß STIKO (vorletzte Spalte 4). Die Steigerung im Vergleich zur Vorwoche wird für die Gesamtimpfquoten in der letzten Spalte absolut und in Klammern in Prozentpunkten angegeben.
Tabelle 4: Daten zur COVID-19-Impfung, Gesamtzahl der mindestens einmal Geimpften und abgeschlossenen Impfungen, Impfquoten nach Altersgruppen in Baden-Württemberg, Quelle: RKI, Stand: 08.02.2022, 08:00 Uhr**
Gesamtzahl bisher verabreichter Impfungen: 21.775.349
Impfquote in %
Absolut
Gesamt
5-11 Jahre
12-17 Jahre
18-59 Jahre
60+ Jahre
Impfquoten bezogen auf Personen mit Impfempfehlung
Steigerung gegenüber Vorwoche
Mind. einmal geimpft*
8.160.019
73,5
17,1
61,0
76,8
87,4
82,9
+19.782 (+0,2 %)
Grundimmunisiert*#
8.092.708
72,9
10,7
57,0
81,2
86,9
82,2
+49.594 (+0,5 %)
Auffrischimpfung*
6.002.585
54,1
-
25,6
58,4
73,6
61,0
+127.301 (+1,2 %)
*Die Gesamtzahl mindestens einmal Geimpfter umfasst alle Personen, die Erstimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca oder eine Impfung mit dem Impfstoff Janssen erhalten haben. Als grundimmunisiert gelten alle Personen, die Zweitimpfungen mit BioNTech, Moderna oder AstraZeneca oder eine Impfung mit Janssen erhalten haben. Die Impfungen mit Janssen sind daher sowohl in der Gruppe "mindestens einmal geimpft" als auch in der Gruppe "grundimmunisiert" enthalten. Sie werden für die Gesamtzahl der verabreichten Impfungen jedoch nur einmal gezählt. Als Personen mit Auffrischimpfung gelten Personen, die eine Drittimpfung mit einem der Impfstoffe von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca oder nach einer Janssen-Impfung eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben. Weitere Informationen auf
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/...
**Daten werden werktäglich vom RKI aktualisiert; Bezugsgröße ab dem 30.8.2021: Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2020 (Quelle: Statistisches Bundesamt)
# Bei der Darstellung der Impfquoten des Robert Koch-Instituts sind die aktuelle Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Impfung mit dem Janssen-Impfstoff vom 20.01.2022 sowie die entsprechende Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts noch nicht berücksichtigt. Eine Anpassung ist geplant.
[Impfgrafik_stacked_20220208]
Abbildung 1: Impffortschritt in Baden-Württemberg seit 22.07.2021 für mindestens einmal Geimpfte, Grundimmunisierte und Geimpfte mit Auffrischimpfung mit Impfempfehlung, Stand: 08.02.2022, 08:00 Uhr
6. Können Sie mir einen der letzten täglichen Lageberichte zur Corona-Situation per E-Mail übersenden?
Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht täglich die COVID-19 Tages,-Lage- und Inzidenzberichte auf der Homepage des Landesgesundheitsamts. Sie können die Berichte täglich hier herunterladen und einsehen:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/....
Mit freundlichen Grüßen