Onboarding-Konzept und zugehörige Kennzahlen

1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen.

2. Die Kosten pro Einstellung.

3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir hier an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate).

4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden?

5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)?

Bitte lassen Sie mir die aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten zukommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Offer-Accept…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Onboarding-Konzept und zugehörige Kennzahlen [#181616]
Datum
28. Februar 2020 14:42
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen. 2. Die Kosten pro Einstellung. 3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir hier an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate). 4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden? 5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)? Bitte lassen Sie mir die aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181616 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 28.02.2020, welche unter …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Onboarding-Konzept und zugehörige Kennzahlen [#181616] IFG 873
Datum
2. März 2020 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 28.02.2020, welche unter dem Aktenzeichen 873 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund notwendiger interner Abstimmungen verzögert sich leider die Beantwortung Ih…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Onboarding-Konzept und zugehörige Kennzahlen [#181616] IFG 873
Datum
23. März 2020 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund notwendiger interner Abstimmungen verzögert sich leider die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage Nr. 873. Sobald es möglich ist, erhalten Sie von uns Nachricht. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag und kann Ihnen Folgendes mitteilen:…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Onboarding-Konzept und zugehörige Kennzahlen [#181616]
Datum
2. April 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren untenstehenden IFG-Antrag und kann Ihnen Folgendes mitteilen: 1. wird nicht erfasst 2. wird nicht erfasst 3. wird nicht erfasst 4. Von 8.141 Stellen konnten 7.050 Stellen zum Stichtag 1.3.2020 besetzt werden, der Personalisierungsgrad liegt bei 87 %. Rund 1000 Stellen (externe und interne Stellenausschreibungen) werden durch die Personalgewinnung des BAMF derzeit bearbeitet. 5. vgl. Anhang "Handreichung Personalzuwachs" Mit freundlichen Grüßen