Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen

1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen.

2. Die Kosten pro Einstellung.

3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir hier an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate).

4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden?

5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Offer-Accept…
An Bundesinstitut für Sportwissenschaft Details
Von
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Betreff
Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181725]
Datum
2. März 2020 09:34
An
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Offer-Acceptance-Rate. Gemeint ist das Verhältnis von Vertragsangeboten zu erfolgreichen Einstellungen. 2. Die Kosten pro Einstellung. 3. Die Frühfluktuationsrate. Bitte geben Sie mir hier an, welchen Zeitraum nach Einstellung Sie zur Berechnung nutzen ( z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate). 4. Konnten alle ausgeschriebene Stellen besetzt werden? 5. Gibt es in Ihrer Behörde ein Onboarding-Konzept (Einarbeitungskonzept)? Können Sie mir dieses zukommen lassen, oder eine Auskunft über den Aufbau geben (Gliederung in mehrere Phasen etc.)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181725 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Onboardingkonzepte und zugehörige Kennzahlen&quo…
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Von
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Betreff
AW: Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181725]
Datum
31. März 2020 18:00
An
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Onboardingkonzepte und zugehörige Kennzahlen" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181725 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen“ vom…
An Bundesinstitut für Sportwissenschaft Details
Von
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Betreff
AW: Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181725]
Datum
15. April 2020 09:37
An
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen“ vom 02.03.2020 (#181725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181725
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen“ vom…
An Bundesinstitut für Sportwissenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181725]
Datum
15. April 2020 09:37
An
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen“ vom 02.03.2020 (#181725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181725

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Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer o.a. Anfrage teile ich ihnen Folgendes mit: Als kleine Behörde…
Von
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Betreff
Onboardingkonzept und zugehörige Kennzahlen [#181725]
Datum
15. April 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer o.a. Anfrage teile ich ihnen Folgendes mit: Als kleine Behörde im nachgeordneten Bereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verfügt das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) nicht über eine eigene Personalabteilung. Vielmehr werden alle Personalangelegenheiten des BISp - und damit auch Maßnahmen zum Onboarding - im Zuge einer Verwaltungsgemeinschaft mit dem Statistischen Bundesamtes (StBA) durch die dortige Personalabteilung wahrgenommen. Demzufolge ist Ihre Anfrage vom 02.03.2020 auch nicht an das BISp weitergeleitet worden. Das StBA hat Ihre Anfrage am 23.03.2020 beantwortet. Da für das BISp keine besonderen Regelungen gelten, wird inhaltlich auf diese Antwort Bezug genommen. Insoweit bedauere ich, dass in der Antwort kein Hinweis auf das BISp enthalten war. Für evtl. Rückfragen stehe ich unter der angegebenen Durchwahl gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen