Onleihe

Wieviel Geld hat Düsseldorf 2011 für die "Onleihe" der kommunalen Bibliothek insgesamt bezahlt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2012
  • Frist
    30. Mai 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informatio…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Onleihe
Datum
28. April 2012 15:55
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang:
Wieviel Geld hat Düsseldorf 2011 für die "Onleihe" der kommunalen Bibliothek insgesamt bezahlt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr<<name and email address>>>><<name and email address>> 28.04.2012 15:55 Antrag …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antw: Onleihe
Datum
30. April 2012 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>>><<name and email address>> 28.04.2012 15:55 Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen * IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang: Wieviel Geld hat Düsseldorf 2011 für die "Onleihe" der kommunalen Bibliothek insgesamt bezahlt? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr<<name and email address>>>><<name and email address>> 28.04.2012 15:55 >>…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Wtrlt: Antw: Onleihe
Datum
30. April 2012 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>>><<name and email address>> 28.04.2012 15:55 >>> Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang: Wieviel Geld hat Düsseldorf 2011 für die "Onleihe" der kommunalen Bibliothek insgesamt bezahlt? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 30.04.2012. S…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antw: Onleihe
Datum
2. Mai 2012 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 30.04.2012. Sie wird Ihrem Wunsch entsprechend zur Bearbeitung an die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Sie kurzfristig von dort eine entsprechende Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr<<name and email address>>>><<name and email address>> 28.04.2012 15:55 Antrag …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Anfrage zur Onleihe
Datum
3. Mai 2012 11:42
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr<<name and email address>>>><<name and email address>> 28.04.2012 15:55 Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen * IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang: Wieviel Geld hat Düsseldorf 2011 für die "Onleihe" der kommunalen Bibliothek insgesamt bezahlt? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Sehr geehrter Herr << Name removed >>, im Jahr 201…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Sehr geehrter Herr << Name removed >>,
Datum
3. Mai 2012 13:54
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, im Jahr 2011 betrugen die Kosten der Onleihe bei den Stadtbüchereien Düsseldorf insgesamt 56.685,- EUR. Mit freundlichen Grüssen Jörg Kahl-Gillen Landeshauptstadt Düsseldorf Stadtbüchereien Düsseldorf - Amt 41/202 Leiter der Verwaltung Bertha-von-Suttner-Platz 1-3 40200 Düsseldorf Tel. +49 (0)211-89-93551 Fax +49 (0)211-89-33551 E-Mail: <<email address>> http://www.duesseldorf.de.stadtbuechereien