Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte in Schleswig-Holstein

Laut Artikel
Gematik: Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte hat begonnen
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gematik-Online-Pilottest-der-elektronischen-Gesundheitskarte-hat-begonnen-3494377.html
wird auch in Schleswig-Holstein der Online-Stammdatenabgleich getestet.

Senden Sie mir bitte hierzu folgende Dokumente elektronisch zu:
Ihre datenschutzrechtliche Freigabe für dieses sensible Testfeld.
Ihre Besuchs- und Prüfberichte im Zusammenhang mit diesem Testfeld.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2016
  • Frist
    25. Dezember 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Artik…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte in Schleswig-Holstein [#19318]
Datum
25. November 2016 11:11
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Artikel Gematik: Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte hat begonnen https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gematik-Online-Pilottest-der-elektronischen-Gesundheitskarte-hat-begonnen-3494377.html wird auch in Schleswig-Holstein der Online-Stammdatenabgleich getestet. Senden Sie mir bitte hierzu folgende Dokumente elektronisch zu: Ihre datenschutzrechtliche Freigabe für dieses sensible Testfeld. Ihre Besuchs- und Prüfberichte im Zusammenhang mit diesem Testfeld.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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