Online-Schnittstellen Lichtsignalanlagen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf der Seite der Stadt Aachen wird unter http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrsanlagen/ampeln/index.html berichtet, dass 144 Lichtsignalanlagen (Ampeln) im Stadtgebiet mit Schnittstellen zum liefern von Online-Daten ausgestattet seien, bitte Senden Sie mir folgendes zu:
- eine Auskunft ob diese Zahl immer noch korrekt ist, bzw eine aktualisierte Zahl
- Informationen ob diese Schnittstellen öffentlich zugänglich sind und ggf. wie diese zu erreichen sind
- wenn vorhanden technische Dokumentation der Schnittstellen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Auf der Seite der Sta…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online-Schnittstellen Lichtsignalanlagen [#203700]
Datum
14. November 2020 23:22
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Auf der Seite der Stadt Aachen wird unter http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrsanlagen/ampeln/index.html berichtet, dass 144 Lichtsignalanlagen (Ampeln) im Stadtgebiet mit Schnittstellen zum liefern von Online-Daten ausgestattet seien, bitte Senden Sie mir folgendes zu: - eine Auskunft ob diese Zahl immer noch korrekt ist, bzw eine aktualisierte Zahl - Informationen ob diese Schnittstellen öffentlich zugänglich sind und ggf. wie diese zu erreichen sind - wenn vorhanden technische Dokumentation der Schnittstellen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Wir leiten sie an die zuständige Abteilung weiter. Sie …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Online-Schnittstellen Lichtsignalanlagen [#203700] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
14. November 2020 23:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Wir leiten sie an die zuständige Abteilung weiter. Sie werden eine Rückmeldung erhalten, sobald Ihr Anliegen bearbeitet ist. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in unsere aktuellen Verkehrsrechnerschnittstellen für die Signalanlagen sind die folgen…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Wtrlt: Online-Schnittstellen Lichtsignalanlagen [#203700] (Stadt Aachen)
Datum
16. November 2020 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unsere aktuellen Verkehrsrechnerschnittstellen für die Signalanlagen sind die folgenden: 32 x BEFA 15 48 x CANTO 21 x N-COM 57 x OCIT Die ersten drei genannten sind Siemens-Schnittstellen. Hierfür müssten Sie die Schnittstellenspezifikation bei Siemens erfragen. OCIT ist eine offene Schnittstelle, über deren Spezifikation die OCA - Open Traffic Systems City Association Auskunft geben kann. Die Schnittstellen sind (aus Sicherheitsgründen) nicht öffentlich zugänglich. Mit freundlichen Grüßen