Online-Schule Saarland - Kostenaufschlüsselung - Nutzungspflicht der Schulen

- Aufschlüsselung der Kosten zur Einrichtung der "Online-Schule Saarland".
- Betriebskosten der Online-Schule Saarland.
- Entstandene Kosten für den Wechsel von bestehenden Lernplattformen der Schulen zur Online-Schule Saarland.
- Durchschnittlich aktive Nutzer während der Schulzeiten MO-FR bis zum heutigen Datum
(Saarlandweit).
- Gibt es eine Verpflichtung der Schulen OSS gegenüber einer eigenen funktionierenden Software Lösung vorzuziehen und wenn ja warum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufschlüsselung…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
Online-Schule Saarland - Kostenaufschlüsselung - Nutzungspflicht der Schulen [#206686]
Datum
17. Dezember 2020 11:33
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufschlüsselung der Kosten zur Einrichtung der "Online-Schule Saarland". - Betriebskosten der Online-Schule Saarland. - Entstandene Kosten für den Wechsel von bestehenden Lernplattformen der Schulen zur Online-Schule Saarland. - Durchschnittlich aktive Nutzer während der Schulzeiten MO-FR bis zum heutigen Datum (Saarlandweit). - Gibt es eine Verpflichtung der Schulen OSS gegenüber einer eigenen funktionierenden Software Lösung vorzuziehen und wenn ja warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206686/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Schule Saarland - Kostenaufschlüsselung -…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Online-Schule Saarland - Kostenaufschlüsselung - Nutzungspflicht der Schulen [#206686]
Datum
20. Januar 2021 20:26
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Schule Saarland - Kostenaufschlüsselung - Nutzungspflicht der Schulen“ vom 17.12.2020 (#206686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bis auf die letzte Frage können die restlichen Fragen als beantwortet gesehen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206686/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Beantwortung Ihrer Fragen. 1. Aufschlüsselung der Kosten zur Einri…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Online-Schule Saarland - Kostenaufschlüsselung - Nutzungspflicht der Schulen [#206686]
Datum
21. Januar 2021 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.png
71,2 KB
image001.jpg
1,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Beantwortung Ihrer Fragen. 1. Aufschlüsselung der Kosten zur Einrichtung der "Online-Schule Saarland" · Die Online-Schule Saarland (OSS) besteht aus einzelnen Modulen (Moodle, Videokonferenz, Nextcloud und E-Mail-Dienste). Die Kosten für die Einrichtung der OSS sind mit 98.689,00 € zu beziffern. 2. Betriebskosten der Online-Schule Saarland pro Monat · Die reinen Betriebskosten der OSS (Server, Wartung und Support) sind zurzeit mit 30.018,00 €/Monat zu beziffern. Hier nicht mit eingerechnet sind die Personalkosten beim MBK und bei LPM. Die OSS wird ständig weiterentwickelt und den Bedarfen an unseren Schulen angepasst. Die angegebenen monatlichen Betriebskosten sind dementsprechend eine Momentaufnahme. Entsprechend der Weiterentwicklung der Plattform ist mit steigenden Betriebskosten zu rechnen. 3. Entstandene Kosten für den Wechsel von bestehenden Lernplattformen der Schulen zur Online-Schule Saarland · Für den Wechsel von bestehenden Lernplattformen zur OSS sind dem MBK keine Kosten entstanden. 4. Durchschnittlich aktive Nutzer während der Schulzeiten MO-FR bis zum heutigen Datum (Saarlandweit). · Durchschnittlich sind - im Intervall 4. Januar – 20. Januar 2021 - 75.000 Logins/Tag zu verzeichnen. 5. Gibt es eine Verpflichtung der Schulen OSS gegenüber einer eigenen funktionierenden Software Lösung vorzuziehen und wenn ja warum? · Nein, diese Verpflichtung gibt es nicht. Alle Schulen im Saarland können die landeseigene, rechtssichere und datenschutzkonforme Bildungscloud Online-Schule Saarland (OSS) einsetzen. Mit freundlichen Grüßen