Online-Terminabstimmung beim Bürgerservice

auf der offiziellen Webseite der Stadt Brandenburg wird für die Terminvermittlung z.B. beim Bürgerservice ein externer Anbieter (terminland.de) eingesetzt.

Ich würde gern wissen, welche Kosten dies erzeugt. Desweiteren interessiert es mich, ob für die Vergabe ein Ausschreibeverfahren gewählt wurde und insbesondere ob die Technische Hochschule für die Entwicklung eines solchen Systems in Betracht gezogen wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Robert Schulze
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
Robert Schulze
Betreff
Online-Terminabstimmung beim Bürgerservice [#218281]
Datum
13. April 2021 20:05
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der offiziellen Webseite der Stadt Brandenburg wird für die Terminvermittlung z.B. beim Bürgerservice ein externer Anbieter (terminland.de) eingesetzt. Ich würde gern wissen, welche Kosten dies erzeugt. Desweiteren interessiert es mich, ob für die Vergabe ein Ausschreibeverfahren gewählt wurde und insbesondere ob die Technische Hochschule für die Entwicklung eines solchen Systems in Betracht gezogen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schulze Anfragenr: 218281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218281/ Postanschrift Robert Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schulze
Stadt Brandenburg an der Havel
Anfragenr: 218281 ** High Priority ** Sehr geehrter Herr Schulze, ich habe Ihren Antrag auf Auskunft bzw. Aktene…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Anfragenr: 218281
Datum
16. April 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
** High Priority ** Sehr geehrter Herr Schulze, ich habe Ihren Antrag auf Auskunft bzw. Akteneinsicht erhalten. Sie bekommen nach Bearbeitung unaufgefordert Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Brandenburg an der Havel
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Schulze, Ihre Anfrage wird, wie folgt beantwortet: Kosten pro Monat: für den 1. …
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
26. April 2021 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulze, Ihre Anfrage wird, wie folgt beantwortet: Kosten pro Monat: für den 1. Terminplan 29,90 Euro netto, ab dem 2. Terminplan 12,90 Euro netto. Es wurde von einer zeitlichen Befristung ausgegangen, bei monatlicher Kündbarkeit. Gesamtkosten unter 1.000 Euro netto. Die Kostenstruktur des Anbieters kann direkt auf der Seite des Anbieters eingesehen werden. Die Vergabe erfolgte direkt nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i.V. mit dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 19.03.2020 und der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 9.9.2015 an das Europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik (СОМ(205) 454 final) bei einem Auftragswert unter 1000 € netto. Die THB ist nicht mit einbezogen worden, da es sich um eine Standardsoftware handelt, die schon in vielen Kommunen zur Anwendung kommt. Eine Entwicklung einer Software war nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Schulze
AW: Ihre Anfrage [#218281] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlichen Informationen, diese A…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
Robert Schulze
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#218281]
Datum
26. April 2021 20:01
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlichen Informationen, diese Anfrage ist hiermit beantwortet. Dennoch möchte ich bemerken, dass ich eine gleichlautende Anfrage bereits am 4.3.2021 direkt an die Kämmerin (in meinen Augen zuständig für Finanzen) versandt hatte. Erst nach Nichtbearbeitung habe ich die Anfrage über diese Plattform gestellt. Es wäre wünschenswert, in Zukunft Informationen aus der Verwaltung zu bekommen, ohne diese Plattform bedienen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Robert Schulze Anfragenr: 218281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218281/