Online- und Social Media-Präsenz des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich bitte um folgende Information:
1) Über welche Web-Domains verfügt das Abgeordnetenhaus und in welchen Social Media Plattformen ist es vertreten?
2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Abgeordnetenhauses, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Abgeordnetenhauses niedergelegt ist.
3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Abgeordnetenhauses veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?
4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen?

Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Abgeordnetenhauses von Berlin [#11047]
Datum
13. August 2015 06:08
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Information: 1) Über welche Web-Domains verfügt das Abgeordnetenhaus und in welchen Social Media Plattformen ist es vertreten? 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Abgeordnetenhauses, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Abgeordnetenhauses niedergelegt ist. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Abgeordnetenhauses veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen? Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Abgeordnetenhaus von Berlin Leiter Referat Öffentlichkeitsarbeit René Rögner-Francke Niederkirchnerstraße 5 10111 …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Abgeordnetenhauses von Berlin [#11047]
Datum
6. Oktober 2015 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Abgeordnetenhaus von Berlin Leiter Referat Öffentlichkeitsarbeit René Rögner-Francke Niederkirchnerstraße 5 10111 Berlin Tel.: 030-2325 1060 Fax: 030-2325 2068 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betr.: Online- und Social Media-Präsenz des Abgeordnetenhauses von Berlin [#11047] Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 13. August 2015 möchte ich Ihnen folgende Antworten übermitteln: 1) Über welche Web-Domains verfügt das Abgeordnetenhaus und in welchen Social Media Plattformen ist es vertreten? www.parlament-berlin.de www.abgeordnetenhaus.de www.berliner-abgeordnetenhaus.de www.parlament.berlin www.landesparlament.berlin www.abgeordnetenhaus.berlin darüber hinaus wurden reserviert: www.parlament-berlin.eu www.abgeordnetenhaus.eu www.berliner-abgeordnetenhaus.eu Das Abgeordnetenhaus nutzt einen youtube-Kanal (und besitzt somit auch ein google+-Konto). 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Abgeordnetenhauses, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Abgeordnetenhauses niedergelegt ist. Das Abgeordnetenhaus konzentriert sich mit seiner Online-Präsenz insbesondere auf die Vermittlung von Informationen über die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die Fraktionen, die Arbeitsweise und die Arbeit (einschl. der Sitzungstermine) der Fachgremien und des Plenums, die Bereitstellung der Drucksachen, Einladungen, Protokolle und weiterer Materialien und Unterlagen sowie auf die Zurverfügungstellung weiterer Informationen zum Haus und aktueller Meldungen. Insoweit ist eine Social Media Strategie nicht erforderlich. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Abgeordnetenhauses veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? Die Online-Präsenz des Abgeordnetenhauses beinhaltet auch die Parlamentsdokumentation (PARDOK) und ein Ausschussdokumentensystem (ADOS) welche öffentliche Plenar- und Sitzungsunterlagen online verfügbar macht sowie eine integrierte Suchmaschine. Für einen eingeschränkten Nutzerkreis stehen zusätzlich das Intranet sowie ein EU-Infoportal zur Verfügung. Ausgaben 2013 189.181,82 Euro Ausgaben 2014 41.831,86 Euro 103.059,95 Euro (EU-Infoportal) Externe Dienstleister: CMS und Internetpräsenz + Intranet + EU-Portal Conet Parlamentsdokumentation Glomas Integrierte Suchmaschine Interface ADOS – Ausschussdokumentensystem Comparex 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen? Die redaktionelle Pflege der Website wird von 4 MitarbeiterInnen im Rahmen Ihrer Arbeitsgebiete betreut. Mit freundlichen Grüßen