Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages

Anfrage an: Landtag Brandenburg

Ich bitte um folgende Information:
1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten?
2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist.
3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?
4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen?

Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages [#11046]
Datum
13. August 2015 06:05
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Information: 1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten? 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen? Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages " [#11046]
Datum
7. November 2015 13:31
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11046 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der Landtag bislang nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg ---------------------------------------- < unser Az. 002/15/836 > Ihre E-M…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages " [#11046]
Datum
12. November 2015 11:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
131,7 KB
Rückäußerung der LDA Brandenburg ---------------------------------------- < unser Az. 002/15/836 > Ihre E-Mail-Anfrage vom 7. November 2015 (#11046) Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung unserer Behörde, die gleichzeitig den derzeitigen Zwischenstand darstellt. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg Alter Markt 1 14467 Potsdam Tel.: 0331 966-0 Fax: 0331 9661210 E- Mail: <<E-Mail-Ad…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages [#11046]
Datum
5. Januar 2016 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
    Landtag Brandenburg Alter Markt 1 14467 Potsdam Tel.: 0331 966-0 Fax: 0331 9661210 E- Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>>       Sehr geehrtAntragsteller/in   Da wir nicht ganz sicher sein können, dass Sie die folgende Antwort auf Ihre Anfrage „Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages [#11046]“ erhalten haben, senden wir Ihnen die Antwort hiermit sicherheitshalber erneut:   Unter Hinweis, dass der von Ihnen angeführte § 8 EGovG nur Bundesbehörden, nicht für Landesbehörden einschlägig ist, beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:   1)            Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten?   Der Landtag Brandenburg hat über den Zentralen IT-Dienstleister des Landtages nachfolgende Subdomains der Internetpräsenz des Landes Brandenburg www.brandenburg.de <http://www.brandenburg.de> schalten lassen:   www.landtag.brandenburg.de <http://www.landtag.brandenburg.de> www.parldok.brandenburg.de <http://www.parldok.brandenburg.de> www.live.landtag.brandenburg.de <http://www.live.landtag.brandenburg.de> www.25jahre.brandenburg.de <http://www.25jahre.brandenburg.de> www.ek2020.brandenburg.de <http://www.ek2020.brandenburg.de>   Hinzu kommt die Top-Level-Domain: www.enquete-kommission-aufarbeitung.de <http://www.enquete-kommission-aufarbeitung.de>   Daneben betreibt der Landtag eine Video-Hostingplattform ohne Kommentarfunktion unter www.vimeo.com/landtagbrandenburg/ <http://www.vimeo.com/landtagbrandenburg/>   2)            Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist.   Der Landtag Brandenburg betreibt derzeit kein Social Media-Angebot.   3)            Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?   Veranschlagt sind für elektronische Medien zur Darstellung der Arbeit des Landtages für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 70.000 € respektive 55.000 €. Dies beinhaltet neben Kosten für den Internetauftritt allerdings auch Ausgaben für Besucherfilme, Touchscreens im Gebäude u.ä.   Ausgegeben für die Pflege und Weiterentwicklung des Online-Angebotes im engeren Sinne wurden im Jahr 2013 8.480,46 Euro und im Jahr 2014 27.764,49 Euro. Eine Unterscheidung in Ausgaben für Pflege und Weiterentwicklung erfolgt nicht.   Es sind keine externen Consultingunternehmen zur Unterstützung beauftragt.   4)            Wie viele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen?   Die Pflege der Internetseite des Landtages verteilt sich auf die Arbeitsbereiche Öffentlichkeitsarbeit und Abgeordnetenangelegenheiten. Die Seite wird durch fünf Beschäftigte im zeitlichen Umfang von rund 2 Planstellen betreut. Eine Redaktion im engeren Sinne besteht nicht.   Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit darf ich Ihnen mitteilen, dass der Landtag in meiner Angelegenheit Az. 002…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Brandenburgischen Landtages " [#11046]
Datum
5. Januar 2016 18:12
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit darf ich Ihnen mitteilen, dass der Landtag in meiner Angelegenheit Az. 002/15/836 heute geantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>