Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern

Ich bitte um folgende Information:
1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten?
2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist.
3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?
4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen?

Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern [#11045]
Datum
13. August 2015 06:03
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Information: 1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten? 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen? Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern" [#11045]
Datum
7. November 2015 13:30
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11045 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil weil der Landtag bislang nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V an den Landtag M-V; Az.: 5.8.1.016/087 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Anfrage nach…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V an den Landtag M-V; Az.: 5.8.1.016/087
Datum
23. November 2015 14:37
Status
Warte auf Antwort
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662 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Anfrage nach § 14 IFG M-V habe ich dankend erhalten. Soweit ich Ihrer bisherigen Korrespondenz auf FragDenStaat.de entnehmen kann, hat sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht auf Ihren gestellten Antrag reagiert. Es besteht die Möglichkeit, dass der Landtag M-V Ihren Antrag nicht als ordnungsgemäß gestellt betrachtet, da nach § 10 Abs. 1 IFG M-V der Antrag auf Informationszugang schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten ist. Ich werde mich mit dem Landtag in Verbindung setzen und die Gründe für die bisherige Nichtbeantwortung Ihres Antrags erfragen. Sollte sich der Landtag jedoch auf § 10 Abs. 1 IFG M-V berufen und Ihren Antrag deshalb als nicht ordnungsgemäß gestellt betrachten, wäre es notwendig, dass Sie Ihren Antrag erneut schriftlich an den Landtag M-V stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V an den Landtag M-V, Unser Az.: 5.8.1.016/087 Sehr geehrtAntragsteller/in mittlerweile…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V an den Landtag M-V, Unser Az.: 5.8.1.016/087
Datum
18. Dezember 2015 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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662 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in mittlerweile ist die Stellungnahme des Landtages M-V bei mir eingegangen. Wie bereits vermutet, wertet der Landtag M-V Ihren Antrag nicht als ordnungsgemäß gestellt, da die E-Mail nicht das Schriftformerfordernis erfüllt. Diese Auffassung entspricht auch § 10 Abs. 1 IFG M-V. Da ein Antrag nach dem IFG M-V in schriftlicher Form gestellt werden muss, beginnt die in § 11 Abs. 1 IFG M-V genannte Frist erst mit ordnungsgemäß gestelltem Antrag zu laufen. Daher ist die Bescheidung Ihres Antrags durch den Landtag M-V nicht verspätet. Der Landtag M-V teilte weiterhin mit, dass er diese Auffassung in der Regel den Antragstellern mitteilt. Weshalb dies in Ihrem Fall nicht erfolgt ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Daher kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihren Antrag erneut schriftlichen an den Landtag M-V zu stellen. Mit freundlichen Grüßen