Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Nordrhein-Westfalen

Anfrage an: Landtag NRW

Ich bitte um folgende Information:
1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten?
2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist.
3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?
4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen?

Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Nordrhein-Westfalen [#11042]
Datum
13. August 2015 05:54
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Information: 1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten? 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen? Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Nordrhein-Westfalen" [#11042]
Datum
7. November 2015 13:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11042 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der Landtag aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.11.2015 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Nordrhein-Westfalen" [#11042]
Datum
9. November 2015 11:27
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.11.2015 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-3478/15, Ihre E-Mail vom 07.11.2015, Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-3478/15, Ihre E-Mail vom 07.11.2015,
Datum
18. November 2015 10:07
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 13.08.2015 an die Landtagsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Informationszugang zu Fragen der Online- und Social Media-Präsenz Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wenden sich gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese ist für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Mit Datum vom 13.08.2015 sollen sie einen Antrag über die Internetplattform www.fragdenstaat.de an die Landtagsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Informationszugang zu Fragen der Online- und Social Media-Präsenz gestellt haben und bisher keine Antwort hierzu erhalten haben. Weshalb Sie bisher keinerlei Reaktion erhalten haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Um sicherzustellen, dass der Antrag die Landtagsverwaltung tatsächlich erreicht hat, sollten Sie eine Erinnerung zu Ihrer Anfrage stellen. Sollten Sie daraufhin erneut keine Antwort erhalten, so können Sie sich unter Angabe des o.g. Aktenzeichens erneut an die LDI NRW wenden, so dass die Angelegenheit gegenüber der öffentlichen Stelle aufgegriffen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem IFG NRW [#11042] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte unter dem 13.08.2015 eine Anfrag…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem IFG NRW [#11042]
Datum
8. Dezember 2015 03:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte unter dem 13.08.2015 eine Anfrage nach dem IFG NRW an Sie gerichtet, die Sie hier finden: https://fragdenstaat.de/a/11042 Die Anfrage wurde bislang ohne Grund nicht bearbeitet. Bitte teilen Sie mir den Sachstand mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Meine Anfrage nach dem IFG NRW [#11042] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.12.2015 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem IFG NRW [#11042]
Datum
8. Dezember 2015 12:06
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.12.2015 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 08.12.2015 zum Aktenzeichen 209.2.3.1.16-3478/15 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.12.2015 zum Aktenzeichen 209.2.3.1.16-3478/15
Datum
16. Dezember 2015 08:43
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 13.08.2015 an die Landtagsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Informationszugang zu Fragen der Online- und Social Media-Präsenz Meine E-Mail vom 18.11.2015, Ihre E-Mail vom 08.12.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wenden sich gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) erneut an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, da die Landtagsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Ihren Antrag auf Informationszugang zu Fragen der Online- und Social Media-Präsenz bisher nicht bearbeitet haben soll. Ich hatte Sie jedoch mit E-Mail vom 18.11.2015 gebeten, sich diesbezüglich Ihres Antrags erneut an die Landtagsverwaltung zu wenden. Dies haben Sie offensichtlich bisher nicht getan. Stattdessen fragen Sie bei der LDI NRW nach, weshalb der Vorgang von mir nicht bearbeitet wurde. Bitte wenden Sie sich erneut an die öffentliche Stelle. Sollten Sie nach Ihrer Nachfrage keine Antwort erhalten, so können Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens (209.2.3.1.16-3478/15) an die LDI NRW wenden. Bis dahin werde ich den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle nicht aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 08.12.2015 zum Aktenzeichen 209.2.3.1.16-3478/15 [#11042] Sehr geehrte Damen und Herren, off…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.12.2015 zum Aktenzeichen 209.2.3.1.16-3478/15 [#11042]
Datum
16. Dezember 2015 21:51
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, offenbar ist meine Anfrage vom 13.08.2015 untergegangen. Sie finden diese unter https://fragdenstaat.de/a/11042 Ich bitte Sie, mir hierzu eine Antwort zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Anfrage #11042 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.8.2015 hat uns am 16. Dezember 2015 erreicht. Sie …
Von
Landtag NRW
Betreff
Anfrage #11042
Datum
17. Dezember 2015 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.8.2015 hat uns am 16. Dezember 2015 erreicht. Sie wird innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Ihr IFG-Antrag vom 16.12.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 13.08.2015 zur Online-…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 16.12.2015
Datum
23. Dezember 2015 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 13.08.2015 zur Online- und Social Media-Präsenz des Landtags von Nordrhein-Westfalen, welcher uns am 16.12.2015 erreichte. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass wegen des zu erwartenden Verwaltungsaufwands für die Beantwortung der Anfrage die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Betracht kommt. Teilen Sie bitte mit, ob Sie unter diesen Bedingungen gleichwohl die Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Adresse im Inland oder um die Nennung eines bzw. einer Zustellungsbevollmächtigten. Ich habe mir, in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage, eine Frist zur Beantwortung bis zum 08.01.2015 notiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.12.2015 [#11042] Sehr geehrte Damen und Herren, Worin liegt Ihrer Ansicht nach der Ver…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.12.2015 [#11042]
Datum
29. Dezember 2015 04:09
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Worin liegt Ihrer Ansicht nach der Verwaltungsaufwand? Ich nehme hiermit mein gesetzliches Recht auf elektronische Zustellung wahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Ihre E-Mail vom 29.12.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in es ist zu erwarten, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage ei…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.12.2015
Datum
15. Januar 2016 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es ist zu erwarten, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslöst, der zur Festsetzung von Verwaltungsgebühren führt. Ein diesbezüglich zu erstellender Gebührenbescheid kann nicht elektronisch, sondern nur schriftlich zugestellt werden. Sollten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen, übersenden Sie bitte eine zustellungsfähige postalische Anschrift, ansonsten sehe ich die Angelegenheit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich komme zurück auf mein Ersuchen mit dem Aktenzeichen 209.2.3.1.16-3478/15.…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Nordrhein-Westfalen" [#11042]
Datum
15. Januar 2016 14:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich komme zurück auf mein Ersuchen mit dem Aktenzeichen 209.2.3.1.16-3478/15. Der Landtag scheint die Anfrage durch die „Kostenfalle“ abwenden zu wollen. Die Anfrage ist eigentlich einfach und unkompliziert zu beantworten. Wo mit einem „erheblichen Verwaltungsaufwand“ zu rechnen sein soll, erschließt sich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.01.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Landtages von Nordrhein-Westfalen" [#11042]
Datum
15. Januar 2016 15:59
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.01.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2092.3.1.16-3478/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antragsteller/in(IFG NRW)Antragst…
geschwärzt
1,7 MB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antragsteller/in(IFG NRW)Antragsteller/in Antragsteller/in Ihr Antrag bei der Landtagsverwaltung Landtag NRW vom 13.08.2016 auf Informationszugang zu verschiedenen Fragen zu Web-Domains und zur Social-Media-Präsenz Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in anbei erhalten Sie meine Stellungnahme an die Landtagsverwaltung zur Antwort vom 09.03.2016 Antragsteller/in(der Inhalt ist in meiner Stellungnahme wiedergegeben worden)Antragsteller/in.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Bezüglich der gebührenpflichtigen Informationen Antragsteller/in(Frage 3 erster Teil)Antragsteller/in bitte ich um Mitteilung,Antragsteller/in ob Sie die Gebühren tragen werden bzw.Antragsteller/in ob Sie zunächst die Beantwortung der anderen Fragen abwarten möchten.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/inÜber den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.Antragsteller/in Bis dahin bitte ich um Geduld.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antragsteller/in(IFG NRW)Antragsteller/in,Antragsteller/in Az.Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antragsteller/in(IFG NRW)Antragsteller/in,Antragsteller/in Az.Antragsteller/in:Antragsteller/in 209.2.3.1.16-3478/15
Datum
1. Juli 2016 10:47
Status
Bearbeitung:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Christine Weggen Antragsteller/in Durchwahl:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in 0211/38424-52 Antragsteller/in Aktenzeichen:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in 209.2.3.1.16-3478/15 Antragsteller/in Betreff:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antragsteller/in(IFG NRW)Antragsteller/in ________________________________ Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in im Anhang finden Sie die Antwort des Landtags vom 12.04.2016 auf mein Schreiben vom 05.04.2016.Antragsteller/in Antragsteller/in Zurecht weist Frau Bach in ihrem Schreiben darauf hin,Antragsteller/in dass es sich gebührenrechtlich um ein einheitliches Informationsbegehren handelt,Antragsteller/in unabhängig davon,Antragsteller/in dass die ersten beiden Fragen Ihres Informationsersuchens vom 13.08.2015 zumindest auf den ersten Blick wohl keinen Gebührentatbestand auslösen dürften.Antragsteller/in Sie haben nun die Möglichkeit,Antragsteller/in entweder an Ihrem ursprünglichen Informationszugangsersuchen festzuhalten Antragsteller/in- unter Inkaufnahme anfallender Gebühren Antragsteller/in- oder einen neu formulierten Antrag an die Landtagsverwaltung zu stellen,Antragsteller/in in dem Sie ihr Ersuchen inhaltlich einschränken.Antragsteller/in Antragsteller/in Ich hoffe,Antragsteller/in ich konnte Ihnen in der Sache weiterhelfen.Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen