Onlinewerbung auf hamburg.de und der DSGVO

können Sie mir bestätigen, dass die Web-Site hamburg.de - insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Onlinewerbung - DSGVO-konform ist?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Onlinewerbung auf hamburg.de und der DSGVO [#34679]
Datum
14. November 2018 20:24
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
können Sie mir bestätigen, dass die Web-Site hamburg.de - insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Onlinewerbung - DSGVO-konform ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! Leider liegen uns zu der von Ihnen aufgeworfenen Frag…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Onlinewerbung auf hamburg.de und der DSGVO [#34679]
Datum
15. November 2018 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! Leider liegen uns zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage keinerlei Unterlagen vor. Insbesondere haben wir die Website www.hamburg.de noch nicht auf ihre DSGVO-Konformität hin überprüft. Da sich ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) immer nur auf die bei einer informationspflichtigen Stelle vorhandenen Unterlagen bezieht (vgl. § 1 Abs. 1 HmbTG), die informationspflichtige Stelle also grundsätzlich nicht zur Erstellung von Informationen verpflichtet ist, kann ich Ihnen einen entsprechenden Informationszugang leider nicht gewähren. Sollten Sie der Auffassung sein, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Website ein Verstoß gegen die Vorgaben des Datenschutzrechts vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Beschwerde bei uns einzureichen. Dies können Sie auf elektronischen Wege unter https://datenschutz-hamburg.de/beschwerde/ aber auch per Post oder E-Mail tun. Sofern Sie uns hierbei ihre Kontaktdaten hinterlassen, würden wir Sie dann bei Abschluss unserer Kontrolle über das Ergebnis informieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen