Open Data: Hinderungsgründe vs. Open-by-Default
Die Stadt Wuppertal wirbt in der Dienstanweisung Open Data [1] damit, dass Open Data Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz des Verwaltungshandelns steigert. Auch soll sie einen Paradigmenwechsel markieren.
- Alles ist öffentlich, was nicht ausdrücklich als geheim gekennzeichnet ist.
- Alle Daten ohne Datenschutzbeschränkungen werden anlasslos und zeitnah auf einer recherchefähigen Online-Plattform veröffentlicht.
- Diese Daten sind grundsätzlich von allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Einschränkungen kostenfrei nutzbar.
Auf Twitter wurde über den Account @OpenData_Wtal dieser Ansatz scheinbar bekräftigt, hat jedoch einen Aspekt zutage gefördert, der in der Dienstanweisung samt Anlagen nicht zu finden war. Der Wortlaut des Tweets war:
Ergänzung in eigener Sache: bei der Bereitstellung von #OpenData gilt in #Wuppertal trotz open-by-default die Ressortverantwortlichkeit. Wenn der verantwortl. Bereich Hinderungsgründe anführt, werden diese von unserer Seite nicht kritisiert oder hinterfragt. (ST)
- Wie kommen Hinderungsgründe zustande?
- Werden diese Hinderungsgründe intern erläutert?
- Welche Richtlinien gelten bei der Feststellung von Hinderungsgründen?
- Werden diese Hinderungsgründe überprüft, z.B. durch das Rechtsamt o.ä.?
- Wenn keine Überprüfung stattfindet: warum nicht?
- Anlage 4 der Open Data-Dienstanweisung enthält eine Checkliste für den Zugang zum Open Data-Portal und zur Datenveröffentlichung - handelt es sich dabei um eine vollständige Checkliste, wie sie in der Verwaltung und ihren kommunalen Betrieben zum Einsatz kommt? (siehe Frage 3.)
- Wo liegen die Zuständigkeiten, an den bestehenden Vorschriften und Regelungen etwas zu ändern bzw. in eine Debatte darüber einzusteigen, vielleicht etwas besser machen zu können?
- Sieht sich die Stadt Wuppertal noch immer in einer Vorreiterrolle beim Thema Open Data?
- Ist absehbar, dass zumindest die Hinderungsgründe öffentlich kommuniziert werden, wenn eine Anfrage nach bestimmten Daten (z.B. über das offene Daten-Portal) nicht mit der Offenlegung der angefragten Daten beantwortet werden kann?
Darüber hinaus will ich auch wissen, wie die Stadt Wuppertal zum Musterdatenkatalog steht, den der Bertelsmann-Verlag im Mai 2019 als Prototyp veröffentlicht hat und der von der Stadt Köln bereits übernommen und umgesetzt wurde [3].
- Ist dieser Musterdatenkatalog der Stadt Wuppertal und den für Open Data verantwortlichen Mitarbeiter*innen bekannt?
- Ist die Übernahme/Umsetzung des Musterdatenkatalogs in Wuppertal vorgesehen?
- Wenn ja, für wann?
- Wenn nein, warum nicht?
Weiterhin wäre es gut, mit der Zivilgesellschaft in einen etwas offeneren und unmittelbareren, zugleich verbindlicheren Austausch zu gehen, wenn es um Open Data-Belange geht.
Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu drängen.
[1] https://www.offenedaten-wuppertal.de/dataset/open-data-dienstanweisung-wuppertal/resource/57abeece-5b4f-4f03-ab04-476fed4ecbe7
[2] https://twitter.com/OpenData_Wtal/status/1420400198749233152
[3] https://digitaleducation.cologne/news/open-data-musterdatenkatalog-ver%C3%B6ffentlicht-stadt-k%C3%B6ln-vorreiterkommune-bereitstellung
Anfrage erfolgreich
-
Datum3. August 2021
-
7. September 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!