Open Data: Hinderungsgründe vs. Open-by-Default

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Die Stadt Wuppertal wirbt in der Dienstanweisung Open Data [1] damit, dass Open Data Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz des Verwaltungshandelns steigert. Auch soll sie einen Paradigmenwechsel markieren.

- Alles ist öffentlich, was nicht ausdrücklich als geheim gekennzeichnet ist.
- Alle Daten ohne Datenschutzbeschränkungen werden anlasslos und zeitnah auf einer recherchefähigen Online-Plattform veröffentlicht.
- Diese Daten sind grundsätzlich von allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Einschränkungen kostenfrei nutzbar.

Auf Twitter wurde über den Account @OpenData_Wtal dieser Ansatz scheinbar bekräftigt, hat jedoch einen Aspekt zutage gefördert, der in der Dienstanweisung samt Anlagen nicht zu finden war. Der Wortlaut des Tweets war:

Ergänzung in eigener Sache: bei der Bereitstellung von #OpenData gilt in #Wuppertal trotz open-by-default die Ressortverantwortlichkeit. Wenn der verantwortl. Bereich Hinderungsgründe anführt, werden diese von unserer Seite nicht kritisiert oder hinterfragt. (ST)

- Wie kommen Hinderungsgründe zustande?
- Werden diese Hinderungsgründe intern erläutert?
- Welche Richtlinien gelten bei der Feststellung von Hinderungsgründen?
- Werden diese Hinderungsgründe überprüft, z.B. durch das Rechtsamt o.ä.?
- Wenn keine Überprüfung stattfindet: warum nicht?
- Anlage 4 der Open Data-Dienstanweisung enthält eine Checkliste für den Zugang zum Open Data-Portal und zur Datenveröffentlichung - handelt es sich dabei um eine vollständige Checkliste, wie sie in der Verwaltung und ihren kommunalen Betrieben zum Einsatz kommt? (siehe Frage 3.)
- Wo liegen die Zuständigkeiten, an den bestehenden Vorschriften und Regelungen etwas zu ändern bzw. in eine Debatte darüber einzusteigen, vielleicht etwas besser machen zu können?
- Sieht sich die Stadt Wuppertal noch immer in einer Vorreiterrolle beim Thema Open Data?
- Ist absehbar, dass zumindest die Hinderungsgründe öffentlich kommuniziert werden, wenn eine Anfrage nach bestimmten Daten (z.B. über das offene Daten-Portal) nicht mit der Offenlegung der angefragten Daten beantwortet werden kann?

Darüber hinaus will ich auch wissen, wie die Stadt Wuppertal zum Musterdatenkatalog steht, den der Bertelsmann-Verlag im Mai 2019 als Prototyp veröffentlicht hat und der von der Stadt Köln bereits übernommen und umgesetzt wurde [3].

- Ist dieser Musterdatenkatalog der Stadt Wuppertal und den für Open Data verantwortlichen Mitarbeiter*innen bekannt?
- Ist die Übernahme/Umsetzung des Musterdatenkatalogs in Wuppertal vorgesehen?
- Wenn ja, für wann?
- Wenn nein, warum nicht?

Weiterhin wäre es gut, mit der Zivilgesellschaft in einen etwas offeneren und unmittelbareren, zugleich verbindlicheren Austausch zu gehen, wenn es um Open Data-Belange geht.

Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu drängen.

[1] https://www.offenedaten-wuppertal.de/dataset/open-data-dienstanweisung-wuppertal/resource/57abeece-5b4f-4f03-ab04-476fed4ecbe7
[2] https://twitter.com/OpenData_Wtal/status/1420400198749233152
[3] https://digitaleducation.cologne/news/open-data-musterdatenkatalog-ver%C3%B6ffentlicht-stadt-k%C3%B6ln-vorreiterkommune-bereitstellung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Benedikt Matthes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Benedikt Matthes
Betreff
Open Data: Hinderungsgründe vs. Open-by-Default [#226119]
Datum
3. August 2021 21:01
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Wuppertal wirbt in der Dienstanweisung Open Data [1] damit, dass Open Data Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz des Verwaltungshandelns steigert. Auch soll sie einen Paradigmenwechsel markieren. - Alles ist öffentlich, was nicht ausdrücklich als geheim gekennzeichnet ist. - Alle Daten ohne Datenschutzbeschränkungen werden anlasslos und zeitnah auf einer recherchefähigen Online-Plattform veröffentlicht. - Diese Daten sind grundsätzlich von allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Einschränkungen kostenfrei nutzbar. Auf Twitter wurde über den Account @OpenData_Wtal dieser Ansatz scheinbar bekräftigt, hat jedoch einen Aspekt zutage gefördert, der in der Dienstanweisung samt Anlagen nicht zu finden war. Der Wortlaut des Tweets war: Ergänzung in eigener Sache: bei der Bereitstellung von #OpenData gilt in #Wuppertal trotz open-by-default die Ressortverantwortlichkeit. Wenn der verantwortl. Bereich Hinderungsgründe anführt, werden diese von unserer Seite nicht kritisiert oder hinterfragt. (ST) - Wie kommen Hinderungsgründe zustande? - Werden diese Hinderungsgründe intern erläutert? - Welche Richtlinien gelten bei der Feststellung von Hinderungsgründen? - Werden diese Hinderungsgründe überprüft, z.B. durch das Rechtsamt o.ä.? - Wenn keine Überprüfung stattfindet: warum nicht? - Anlage 4 der Open Data-Dienstanweisung enthält eine Checkliste für den Zugang zum Open Data-Portal und zur Datenveröffentlichung - handelt es sich dabei um eine vollständige Checkliste, wie sie in der Verwaltung und ihren kommunalen Betrieben zum Einsatz kommt? (siehe Frage 3.) - Wo liegen die Zuständigkeiten, an den bestehenden Vorschriften und Regelungen etwas zu ändern bzw. in eine Debatte darüber einzusteigen, vielleicht etwas besser machen zu können? - Sieht sich die Stadt Wuppertal noch immer in einer Vorreiterrolle beim Thema Open Data? - Ist absehbar, dass zumindest die Hinderungsgründe öffentlich kommuniziert werden, wenn eine Anfrage nach bestimmten Daten (z.B. über das offene Daten-Portal) nicht mit der Offenlegung der angefragten Daten beantwortet werden kann? Darüber hinaus will ich auch wissen, wie die Stadt Wuppertal zum Musterdatenkatalog steht, den der Bertelsmann-Verlag im Mai 2019 als Prototyp veröffentlicht hat und der von der Stadt Köln bereits übernommen und umgesetzt wurde [3]. - Ist dieser Musterdatenkatalog der Stadt Wuppertal und den für Open Data verantwortlichen Mitarbeiter*innen bekannt? - Ist die Übernahme/Umsetzung des Musterdatenkatalogs in Wuppertal vorgesehen? - Wenn ja, für wann? - Wenn nein, warum nicht? Weiterhin wäre es gut, mit der Zivilgesellschaft in einen etwas offeneren und unmittelbareren, zugleich verbindlicheren Austausch zu gehen, wenn es um Open Data-Belange geht. Ich behalte mir vor, basierend auf Ihren Antworten weitere Nachfragen zu stellen und auf Basis der selben Rechtsgrundlagen auf Antworten zu drängen. [1] https://www.offenedaten-wuppertal.de/dataset/open-data-dienstanweisung-wuppertal/resource/57abeece-5b4f-4f03-ab04-476fed4ecbe7 [2] https://twitter.com/OpenData_Wtal/status/1420400198749233152 [3] https://digitaleducation.cologne/news/open-data-musterdatenkatalog-ver%C3%B6ffentlicht-stadt-k%C3%B6ln-vorreiterkommune-bereitstellung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benedikt Matthes Anfragenr: 226119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/226119/upload/e780a766bf25743bb354502cd9d273ac5eacfb60/ Postanschrift Benedikt Matthes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Matthes

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Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Matthes, zunächst eine Richtigstellung: Das Prinzip der Ressortverantwortung ist kein neuer As…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Ihre Anfrage: Open Data: Hinderungsgründe vs. Open-by-Default [#226119]
Datum
2. September 2021 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB
smime.p7s
6,9 KB


Sehr geehrter Herr Matthes, zunächst eine Richtigstellung: Das Prinzip der Ressortverantwortung ist kein neuer Aspekt. Er ergibt sich aus Absatz 4 unserer Dienstanweisung "DA Open Data": "Der Open-Data-Ansatz ist sehr weit gefasst. Betroffen sind prinzipiell sämtliche Datenbestände der Verwaltung, sofern nicht rechtliche oder sonstige Gründe der öffentlichen Bereitstellung entgegenstehen." Ob solche sonstigen Gründe vorliegen, wird von der datenführenden Leistungseinheit beurteilt und gegen den Informationsanspruch der Öffentlichkeit abgewogen. Diese von Ihnen "Hinderungsgründe" genannten sonstigen Gründe sind fallweise individuell, sodass zu ihrer Natur keine generellen Aussagen möglich sind. Auskunft hierzu kann immer nur die datenführende Leistungseinheit geben, im Fall der Sirenenstandorte z. B. die Feuerwehr. Es gibt keinen formalisierten Prozess, nach dem die datenführende Leistungseinheit die Abwägung vorzunehmen hat, also keine Richtlinien und auch keinen Überprüfungsprozess. Genau das ist das Wesen der auf Twitter von @OpenData_Wtal angeführten "Ressortverantwortung". Mit zentralisierten Prozessen könnte ein Konglomerat wie eine Stadtverwaltung niemals gesteuert werden. Da macht der Open-Data-Publikationsprozess keine Ausnahme. Soweit eine Anfrage mit einem Datenbereitstellungswunsch über das Open-Data-Team an eine Leistungseinheit herangetragen wird, erfährt dieses regelmäßig den Hinderungsgrund, z. B. im Falle der Sirenenstandorte die Befürchtung von zielgerichtetem Vandalismus. Eine unbegründete Zurückweisung des Publikationsersuchens wäre nicht im Einklang mit der DA Open Data. Bekannte Hinderungsgründe werden sowohl über den Twitter-Account @OpenData_Wtal wie auch im Bereich "DATEN ANFRAGEN" des Wuppertaler Open-Data-Portals kommuniziert. Bei den Anfrage zu den Sirenenstandorten ist das exemplarisch korrekt erfolgt. Die Defizite bei der Abarbeitung und Kommentierung der Datenanfragen, die die Stadt Wuppertal über das Wuppertaler Open-Data-Portal erreichen, waren Gegenstand einer anderen Anfrage auf Twitter. Sie sind dadurch zu erklären, dass Wuppertal im Vergleich zu anderen Open-Data-Städten sehr wenig gewidmetes Personal für Aufbau und Pflege des Open-Data-Angebotes einsetzt. Die Rückstände befinden sich zzt. in der systematischen Abarbeitung. Die Checkliste in Anlage 4 der DA Open Data klärt lediglich, welche Informationen dem zuständigen Redakteur von der datenführenden Leistungseinheit bereitgestellt werden müssen, damit er den jeweiligen Datensatz ohne weitere Rückfragen publizieren kann. Für diese Situation ist die Checkliste vollständig. Die zuvor von der datenführenden Leistungseinheit vorzunehmende Beurteilung, ob überhaupt eine Publikation erfolgen darf, ist nicht im Fokus der Checkliste. Wenn keine Publikation erfolgt, gibt es auch keine Situation, in der der Redakteur prüfen muss, ob ihm alle erforderlichen Informationen und Entscheidungen vorliegen. Eine Änderung der oben beschriebenen Verfahrensweise setzt eine Änderung der DA Open Data voraus. Dienstanweisungen werden zwar vom Verwaltungsvorstand beschlossen, i. d. R. aber von der Fachverwaltung entworfen. Eine Debatte zu Änderungen der Open-Data-Aktivitäten der Stadt Wuppertal sollte daher primär mit der zuständigen Fachverwaltung geführt werden. Eine Diskussion in den sozialen Medien oder über formalisierte IFG-Anfragen ist dazu nach Auffassung der Open-Data-Akteure in der Stadtverwaltung Wuppertal nicht gut geeignet, da die Diskussionen auf diesen Kanälen zumeist nicht die erforderliche Differenziertheit entwickeln. Sinnvoller erscheint die direkte Diskussion z. B. im Rahmen eines OKNRW-Barcamps. Erfahrungsgemäß schätzen die Community-Mitglieder die Rahmenbedingungen, unter denen eine neue und derzeit noch freiwillige Aufgabe wie "Open Data" in einer Kommunalverwaltung entwickelt werden kann, zu optimistisch ein. Eine konstruktive Debatte zur Weiterentwicklung der Wuppertaler Open-Data-Kultur muss daher vor allem eine realistische Wahrnehmung dieser Rahmenbedingungen bei allen Beteiligten herausarbeiten. Die Stadt Wuppertal hat niemals eine Vorreiterrolle beim Thema Open Data für sich reklamiert. Da aber bislang nur der kleinere Teil der deutschen Städte ein Open-Data-Portal betreibt, gehört Wuppertal aber objektiv zur Gruppe der "Early Adopter". Wie alle kommunalen Open-Data-Angebote hat auch das der Stadt Wuppertal Stärken und Schwächen. Zu den Stärken gehören nach unserer Einschätzung die bei den meisten Datensätzen (noch nicht bei allen!) implementierte automatisierte Aktualisierung der veröffentlichten Daten, die Qualität der Metadaten sowie die Verknüpfung mit kommunalen Web-Applikationen. Exemplarisch sei hierzu das Open-Data-Angebot zu den NO2-Luftmessstationen genannt: https://offenedaten-wuppertal.de/search?query=NO2. Der Open-Data-Musterdatenkatalog ist den zuständigen Open-Data-Akteuren bekannt und wird von diesen auch als wertvolle Orientierungshilfe betrachtet. Eine systematische Umsetzung ist aus Gründen der knappen Personalressourcen aktuell weder möglich noch geplant. Bis auf weiteres orientieren wir uns beim Aufbau des Datenangebotes primär an aktuellen Projekten und Themen der Verwaltung sowie an den Anfragen der Datennutzer. Parallel dazu konsolidieren wir laufend die bereits publizierten Datensätze, um zu verhindern, dass sich unser Angebot in einen Datenfriedhof verwandelt. Mit freundlichem Gruß