Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15.04.2020 (Elmas / Beckmann)

Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Einer der zahlreichen Lieferanten, die im Rahmen des Open‐House‐Verfahrens durch Zuschlag der Generalzolldirektion vom 10.04.2020 einen "Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung" mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, schlossen, war die tschechische Fa. Cedes Lo-gistik s.r.o. (Truhlářská 1108/3, 110 00 Praha 1).

Die schriftliche Korrespondenz und Telefonate mit dem Bundesministerium für Gesundheit, mit Fiege und mit DHL führte im Auftrag der Fa. Cedes Logistik s.r.o. insbesondere Herr Cagri Elmas, handelnd unter der Fa. CESA Service UG. Insbesondere führte Herr Elmas am 15.04.2020 ein Telefonat mit Herrn Rolf Beckmann (FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG). Ich bitte um folgende Auskünfte und Dokumentation:

1. Hat Herr Beckmann zu dem Telefonat mit Herrn Elmas vom 15.04.2020 einen Vermerk angefertigt?

2. In welcher Weise (schriftlich, per E-Mail oder in anderer Weise) berichtete Herr Beckmann an andere Personen bei der FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, bei der DHL Supply Chain (Leipzig) GmbH, bei der DHL Solutions Fashion GmbH, bei einem mit einer dieser Gesellschaften verbundenen Unternehmen, bei der Generalzolldirektion, beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei einer anderen mit dem Open-House-Verfahren befassten Stelle über das Telefonat mit Herrn Elmas vom 15.04.2020?

Ich bitte um Kopien der Dokumentation per E-Mail / PDF. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühjahr 2020 …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15.04.2020 (Elmas / Beckmann) [#233291]
Datum
19. November 2021 12:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Einer der zahlreichen Lieferanten, die im Rahmen des Open‐House‐Verfahrens durch Zuschlag der Generalzolldirektion vom 10.04.2020 einen "Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung" mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, schlossen, war die tschechische Fa. Cedes Lo-gistik s.r.o. (Truhlářská 1108/3, 110 00 Praha 1). Die schriftliche Korrespondenz und Telefonate mit dem Bundesministerium für Gesundheit, mit Fiege und mit DHL führte im Auftrag der Fa. Cedes Logistik s.r.o. insbesondere Herr Cagri Elmas, handelnd unter der Fa. CESA Service UG. Insbesondere führte Herr Elmas am 15.04.2020 ein Telefonat mit Herrn Rolf Beckmann (FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG). Ich bitte um folgende Auskünfte und Dokumentation: 1. Hat Herr Beckmann zu dem Telefonat mit Herrn Elmas vom 15.04.2020 einen Vermerk angefertigt? 2. In welcher Weise (schriftlich, per E-Mail oder in anderer Weise) berichtete Herr Beckmann an andere Personen bei der FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, bei der DHL Supply Chain (Leipzig) GmbH, bei der DHL Solutions Fashion GmbH, bei einem mit einer dieser Gesellschaften verbundenen Unternehmen, bei der Generalzolldirektion, beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei einer anderen mit dem Open-House-Verfahren befassten Stelle über das Telefonat mit Herrn Elmas vom 15.04.2020? Ich bitte um Kopien der Dokumentation per E-Mail / PDF. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233291/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #23…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #233291 .... [#233291]
Datum
19. November 2021 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #2332…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #233291 .... [#233291]
Datum
17. Dezember 2021 08:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #233291 .... [#233291]
Datum
21. Dezember 2021 12:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15.04.2020 (Elmas / Beckmann)“ vom 19.11.2021 (#233291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233291/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) #233291 .... [#233291]
Datum
21. Januar 2022 20:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15.04.2020 (Elmas / Beckmann)“ vom 19.11.2021 (#233291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233291/
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre IFG-Anträge vom 19. November 2022 #233291, #233292, #233293, #233294 Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre IFG-Anträge vom 19. November 2022 #233291, #233292, #233293, #233294
Datum
18. Februar 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,3 KB


Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie darüber informieren, dass die Bearbeitung Ihrer IFG-Anträge mit Ihren Aktenzeichen #233291, #233292, #233293 und #233294 noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Bundesministerium für Gesundheit erreichen täglich mehrere IFG-Anträge, welche einen Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich. Die von Ihnen gestellten 32 Anträge sind von einer einzigen Organisationseinheit zu bearbeiten. Zwar ist eine nach dem IFG verpflichtete Behörde grundsätzlich gehalten, sich in ihrer Arbeitsorganisation auf die mit der Erfüllung von IFG-Anträgen verbundenen (Zusatz-)Aufgaben einzustellen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 – 7 C 2/15 –, juris Rn. 24). Die Stellung von 32 Anträgen innerhalb kürzester Zeit stellt allerdings eine unerwartete Belastung für die bearbeitende Organisationseinheit dar. Die Bearbeitung erfolgt ferner auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zugleich mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung beschäftigt sind. Zudem möchte ich auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Beantragte Informationen sind dem Antragsteller gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG zwar grundsätzlich „unverzüglich“ zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG jedoch überschritten werden (Schoch, in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). In den Fällen Ihrer Anträge liegen atypische Fallgestaltungen vor. Atypisch ist jeder Antrag insofern, dass er mit den weiteren 31 Ihrer Anträge in Zusammenhang steht. Die Anträge können nur bedingt wie im Normalfall nacheinander abgearbeitet werden. Aufgrund ihrer teils engen Verbindung zueinander kann die Verzögerung bei der Bearbeitung eines Antrags zur Verzögerung der Bearbeitung eines anderen Antrags führen. Sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht handelt es sich um ein komplexes Antragskonglomerat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihrer Anträge. Es wird überprüft, inwieweit die beantragten Informationen vorliegen. Auch die Prüfung, ob dem Informationszugang Ausschlussgründe entgegenstehen, dauert an. Einzelne Stellungnahmen befinden sich in der finalen Abstimmung. Zu einigen Ihrer Anträge werden Sie demnächst eine Antwort erhalten. Wegen der genannten Gründe muss ich Sie aber noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anträge vom 19. November 2022 #233291, #233292, #233293, #233294 [#233291] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge vom 19. November 2022 #233291, #233292, #233293, #233294 [#233291]
Datum
18. Februar 2022 11:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233291/
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre IFG-Anträge vom 8. Dezember 2022 #234850, #234855, #234857, #234860 Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie da…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre IFG-Anträge vom 8. Dezember 2022 #234850, #234855, #234857, #234860
Datum
2. März 2022 09:05
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,3 KB


Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie darüber informieren, dass auch die Bearbeitung Ihrer IFG-Anträge mit Ihren Aktenzeichen #234850, #234855, #234857 und #234860 noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir auch in unserem Telefonat vom gestrigen Tage dargelegt erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche einen Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Zudem ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich. Die von Ihnen gestellten 32 Anträge sind von einer einzigen Organisationseinheit zu bearbeiten. Zwar ist eine nach dem IFG verpflichtete Behörde grundsätzlich gehalten, sich in ihrer Arbeitsorganisation auf die mit der Erfüllung von IFG-Anträgen verbundenen (Zusatz-)Aufgaben einzustellen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 – 7 C 2/15 –, juris Rn. 24). Die Stellung von 32 Anträgen innerhalb kürzester Zeit stellt allerdings eine unerwartete Belastung für die bearbeitende Organisationseinheit dar. Die Bearbeitung erfolgt ferner auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zugleich mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung beschäftigt sind. Zudem möchte ich auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Beantragte Informationen sind dem Antragsteller gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG zwar grundsätzlich „unverzüglich“ zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG jedoch überschritten werden (Schoch, in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). In den Fällen Ihrer Anträge liegen atypische Fallgestaltungen vor. Atypisch ist jeder Antrag insofern, dass er mit den weiteren 31 Ihrer Anträge in Zusammenhang steht. Die Anträge können nur bedingt wie im Normalfall nacheinander abgearbeitet werden. Aufgrund ihrer teils engen Verbindung zueinander kann die Verzögerung bei der Bearbeitung eines Antrags zur Verzögerung der Bearbeitung eines anderen Antrags führen. Sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht handelt es sich um ein komplexes Antragskonglomerat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihrer Anträge. Es wird überprüft, inwieweit die beantragten Informationen vorliegen. Auch die Prüfung, ob dem Informationszugang Ausschlussgründe entgegenstehen, dauert an. Einzelne Stellungnahmen befinden sich in der finalen Abstimmung. Zu einigen Ihrer Anträge werden Sie demnächst eine Antwort erhalten. Wegen der genannten Gründe muss ich Sie leider weiterhin um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag #233291 vom 19.11.2021 [#233291]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Op…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag #233291 vom 19.11.2021 [#233291]
Datum
15. März 2022 13:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15.04.2020 (Elmas / Beckmann)“ vom 19.11.2021 (#233291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Ihr IFG-Antrag: Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) [#233291]…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Open-House-Verfahren - Berichterstattung zum Telefonat vom 15 04 2020 (Elmas Beckmann) [#233291]
Datum
16. März 2022 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,3 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass amtliche Informationen in Sinne Ihrer Fragestellung im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen