Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge

Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Dabei hat dem Bericht "Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen" des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vom 16.06.2021 (Gz.: IX 1 – 2020 – 0946) zufolge die Generalzolldirektion schließlich 733 Zuschläge mit einem Verpflichtungsvolumen von 6,4 Mrd. Euro erteilt (Bericht, Seiten 5, 17).

Ich bitte um folgende Auskunft:

Von wie vielen Lieferanten haben das Bundesministerium für Gesundheit, Fiege oder DHL persönliche Schutzausrüstung entgegengenommen, obwohl der betreffende Lieferant nur einen Teil der kontrahierten Menge lieferte, den Rest aber nicht?

Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation.

Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung.

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es reicht jeweils die Angabe der Namen (Firmen) der Lieferanten und die Übersendung anonymisierter Dokumentation.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühjahr 2020 …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge [#233226]
Datum
18. November 2021 12:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Dabei hat dem Bericht "Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen" des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vom 16.06.2021 (Gz.: IX 1 – 2020 – 0946) zufolge die Generalzolldirektion schließlich 733 Zuschläge mit einem Verpflichtungsvolumen von 6,4 Mrd. Euro erteilt (Bericht, Seiten 5, 17). Ich bitte um folgende Auskunft: Von wie vielen Lieferanten haben das Bundesministerium für Gesundheit, Fiege oder DHL persönliche Schutzausrüstung entgegengenommen, obwohl der betreffende Lieferant nur einen Teil der kontrahierten Menge lieferte, den Rest aber nicht? Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation. Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es reicht jeweils die Angabe der Namen (Firmen) der Lieferanten und die Übersendung anonymisierter Dokumentation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233226/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge [#233226]
Datum
19. November 2021 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge [#233226]
Datum
17. Dezember 2021 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur T…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge [#233226]
Datum
21. Dezember 2021 11:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge“ vom 18.11.2021 (#233226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233226/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur T…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge [#233226]
Datum
21. Januar 2022 20:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Entgegennahme von nur Teilen der kontrahierten Menge“ vom 18.11.2021 (#233226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233226/