Open-House-Verfahren - Gesamtliefermengen über 5 Mio. Stück / Anzahl der Lieferanten
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens verschickte die Generalzolldirektion am 15.04.2020 (und ggf. kurz davor bzw. kurz danach) E-Mails mit dem Betreff "Informationen zum Openhouse-Verfahren zur Lieferung von Schutzausrüstung" an Lieferanten. Den E-Mails beigefügt waren mehrere Dateianhänge, darunter ein PDF mit dem Dateinamen "Anlage 1 - FIEGE_Lieferanten_Open-House Verfahren.pdf". Im Text der E-Mail hieß es: "Für die Anlieferung beachten Sie bitte unbedingt das beigefügte Merkblatt mit den verpflichtend einzuhaltenden Lieferstandards (Anlage 1)." Im Text der genannten Anlage 1, die mit "Verpflichtend einzuhaltende Lieferstandards im Open-House Verfahren" übertitelt war, hieß es sodann zu Ziff. 2., letzter Spiegelstrich: "Bei einer Gesamtliefermenge von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels ist eine vorherige Abstimmung über die Modalitäten der Anlieferung erforderlich."
Ich bitte um folgende Auskünfte:
1. Wie vielen Lieferanten wurde von der Generalzolldirektion ein Zuschlag für Gesamtliefermengen von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels erteilt?
2. Wie viele Lieferanten lieferten tatsächlich Gesamtliefermengen von über 5 Mio. Stück des anzuliefernden Artikels beim Bundesministerium für Gesundheit, bei Fiege oder bei DHL an?
Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation.
Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung.
Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es reicht jeweils die Angabe der betreffenden Anzahl von Lieferanten und die Übersendung anonymisierter Dokumentation.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. November 2021
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21. Dezember 2021
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