Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG

Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Außerdem führte der Bund im Frühjahr 2020 eine Vielzahl weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen betreffend persönliche Schutzausrüstung durch. Ich bitte um folgende Auskünfte nebst Dokumentation:

1. Über den Erwerb wie vieler FFP2-Masken (in Mio. Stück) hatte der Bund am Stichtag 30.04.2020 Kaufverträge mit Lieferanten geschlossen, und zwar
a) im Rahmen des Open-House-Verfahrens?
b) in Rahmen weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen?

2. In welcher Höhe war der Bund am Stichtag 30.04.2020 für den Erwerb von FFP2-Masken finanzielle Verpflichtungen (in Mio. Euro) gegenüber Lieferanten eingegangen, und zwar
a) im Rahmen des Open-House-Verfahrens?
b) in Rahmen weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen?

Bitte stellen Sie mir die erbetenen Informationen per E-Mail / PDF zur Verfügung.

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht; es reicht die Angaben der vier erbetenen Zahlenwerte und die Übersendung anonymisierter Dokumentation.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühjahr 2020 …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
5. November 2021 21:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Außerdem führte der Bund im Frühjahr 2020 eine Vielzahl weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen betreffend persönliche Schutzausrüstung durch. Ich bitte um folgende Auskünfte nebst Dokumentation: 1. Über den Erwerb wie vieler FFP2-Masken (in Mio. Stück) hatte der Bund am Stichtag 30.04.2020 Kaufverträge mit Lieferanten geschlossen, und zwar a) im Rahmen des Open-House-Verfahrens? b) in Rahmen weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen? 2. In welcher Höhe war der Bund am Stichtag 30.04.2020 für den Erwerb von FFP2-Masken finanzielle Verpflichtungen (in Mio. Euro) gegenüber Lieferanten eingegangen, und zwar a) im Rahmen des Open-House-Verfahrens? b) in Rahmen weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen? Bitte stellen Sie mir die erbetenen Informationen per E-Mail / PDF zur Verfügung. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht; es reicht die Angaben der vier erbetenen Zahlenwerte und die Übersendung anonymisierter Dokumentation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232444/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
9. November 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
3. Dezember 2021 07:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
7. Dezember 2021 18:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG“ vom 05.11.2021 (#232444) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232444/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
17. Januar 2022 16:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG“ vom 05.11.2021 (#232444) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232444/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
4. März 2022 15:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Kontrahierungsvolumen des BMG“ vom 05.11.2021 (#232444) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr IFG-Antrag vom 5. November 2021: Open-House-Verfahren -Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444] Sehr << …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 5. November 2021: Open-House-Verfahren -Kontrahierungsvolumen des BMG [#232444]
Datum
15. September 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 5. November 2021 beantragten Sie Zugang zu Informationen über die Anzahl von FFP2-Masken (in Mio. Stück), über die der Bund am Stichtag 30. April 2020 Kaufverträge mit Lieferanten geschlossen hat, sowohl im Rahmen des Open-House-Verfahrens, als auch im Rahmen weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen. Des Weiteren beantragen Sie Zugang zu Informationen, in welcher Höhe der Bund am Stichtag 30. April 2020 für den Erwerb von FFP2-Masken finanzielle Verpflichtungen (in Mio. Euro) gegenüber Lieferanten eingegangen war, wiederum sowohl im Rahmen des Open-House-Verfahrens, als auch im Rahmen weiterer Einzelbeschaffungsmaßnahmen. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Daten gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist auch nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Mit freundlichen Grüßen