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Open-Source Anwendungen und Betriebssysteme

(1) Welche Open-Source-Anwendungen und Betriebssysteme und welche proprietären Anwendungen und Betriebssysteme werden in Ihrer Behörde eingesetzt? Hier bitte ich zudem um mindestens folgende Details:
a. Name der quelloffenen Anwendungen
b. Name der quelloffenen Betriebssysteme
c. Name der proprietären Anwendungen
d. Name der proprietären Betriebssysteme
(2) Für welche Aufgaben werden diese Anwendungen und Betriebssysteme jeweils eingesetzt?
(3) Welchen Anteil haben Open-Source-Anwendungen und Betriebssysteme gegenüber proprietären Anwendungen und Betriebssystemen?
(4) Welchen Anteil haben offene Standards und Datenformate?
(5) Welche Kosten (nach Anschaffungskosten und laufenden Kosten aufgeschlüsselt) entstanden in den letzten drei Kalenderjahren jeweils einerseits für Open-Source-Betriebssysteme und -Anwendungen, andererseits für proprietäre Betriebssysteme und Anwendungen?
(6) Welche zusätzlichen Kosten, nach Kostenarten aufgeschlüsselt, entstanden in den letzten drei Kalenderjahren darüberhinaus jeweils für Schulungen, Fortbildungen, Betreuung oder ähnliches, einerseits bei Open-Source-Betriebssystemen und -Anwendungen, andererseits bei proprietären Betriebssystemen und Anwendungen?

Bitten senden Sie mir Ihre Antwort in einem maschinenlesbaren Format, z.B. als .csv, .ods oder .xlsx.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-Source Anwendungen und Betriebssysteme [#134179]
Datum
26. April 2019 15:27
An
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
(1) Welche Open-Source-Anwendungen und Betriebssysteme und welche proprietären Anwendungen und Betriebssysteme werden in Ihrer Behörde eingesetzt? Hier bitte ich zudem um mindestens folgende Details: a. Name der quelloffenen Anwendungen b. Name der quelloffenen Betriebssysteme c. Name der proprietären Anwendungen d. Name der proprietären Betriebssysteme (2) Für welche Aufgaben werden diese Anwendungen und Betriebssysteme jeweils eingesetzt? (3) Welchen Anteil haben Open-Source-Anwendungen und Betriebssysteme gegenüber proprietären Anwendungen und Betriebssystemen? (4) Welchen Anteil haben offene Standards und Datenformate? (5) Welche Kosten (nach Anschaffungskosten und laufenden Kosten aufgeschlüsselt) entstanden in den letzten drei Kalenderjahren jeweils einerseits für Open-Source-Betriebssysteme und -Anwendungen, andererseits für proprietäre Betriebssysteme und Anwendungen? (6) Welche zusätzlichen Kosten, nach Kostenarten aufgeschlüsselt, entstanden in den letzten drei Kalenderjahren darüberhinaus jeweils für Schulungen, Fortbildungen, Betreuung oder ähnliches, einerseits bei Open-Source-Betriebssystemen und -Anwendungen, andererseits bei proprietären Betriebssystemen und Anwendungen? Bitten senden Sie mir Ihre Antwort in einem maschinenlesbaren Format, z.B. als .csv, .ods oder .xlsx. Vielen Dank.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. April 2019 baten Sie die EIOPA um Übersendung von Dokumenten, die…
Von
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Betreff
RE: Open-Source Anwendungen und Betriebssysteme [#134179]
Datum
2. Mai 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. April 2019 baten Sie die EIOPA um Übersendung von Dokumenten, die Informationen über bestimmte Aspekte der von der EIOPA verwendeten Open-Source Anwendungen und Betriebssysteme enthalten. Ihr Antrag wurde am 30. April 2019 unter der Referenznummer I-2019-121 registriert und wird im Einklang mit der EU Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission innerhalb von 15. Werktagen bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist endet am 23. Mai 2019. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie zu gegebener Zeit informiert. Mit freundlichen Grüßen,

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Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten über Open Source-Anwendungen und Betriebssysteme - Referenznummer I-2…
Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten über Open Source-Anwendungen und Betriebssysteme - Referenznummer I-2019-121 Sehr geehrteAntragsteller/in Wir verweisen auf Ihre E-Mail vom 29. April 2019, in der Sie einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen, die am 30. April 2019 unter der oben genannten Referenznummer registriert wurde. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass es bei der EIOPA keinen verfügbaren Datenträger gibt, der die zusammengesetzten Informationen liefert, die Sie zu den Fragen 1-5 Ihres Antrags gesucht haben. Das Zugangsrecht gemäß Artikel 2, Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gilt nur für bestehende Dokumente, die sich im Besitz der EIOPA befinden. Da ein solches Dokument nicht identifiziert wurde ist die EIOPA nicht in der Lage, Ihren Zugangsantrag hinsichtlich der oben genannten Fragen zu bearbeiten. Um Ihren Fragen 1-5 nachzukommen, muss die EIOPA dediziertes Material mit dem gewünschten Inhalt zusammenstellen. Die EIOPA wird Ihren Antrag deshalb als Informationsanfrage gemäß ihres „Code of Good Administrative Behaviour“[1] (Code) bearbeiten. Ihre Anfrage wurde deshalb an den zuständigen Bereich innerhalb der EIOPA weiter geleitet, der sich innerhalb der in Artikel 17 des Codes genannen Fristen mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Zu Frage 6 freuen wir uns, die beigefügten Unterlagen über die Schulungskosten für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019 offenlegen zu können. Mit freundlichen Grüßen,