Open Source im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) (Stand 2017)

Welche Open-Source-Anwendungen werden im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Plant das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein weshalb nicht ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Open-Sour…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) (Stand 2017) [#19737]
Datum
3. Januar 2017 13:09
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Open-Source-Anwendungen werden im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Plant das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein weshalb nicht ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Open Source im Beschaffungsamt des Bundesministeri…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Open Source im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) (Stand 2017) [#19737]
Datum
4. Januar 2017 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Open Source im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) (Stand 2017) [#19737]" ist am 03.01.2017 in unserem Hause eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 03. Januar 2017, mit der Sie um die Beantwortung…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Open Source im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Bund) (Stand 2017) [#19737]
Datum
3. Februar 2017 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 03. Januar 2017, mit der Sie um die Beantwortung mehrerer Fragen zum Einsatz von proprietären und Open-Source-Anwendungen im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums baten. Sie stellten ausdrücklich einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für die von Ihnen begehrten Informationen ist das IFG Bund einschlägig. Nach § 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Unter einer amtlichen Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen. Aus den von Ihnen gestellten Fragen ergibt sich, dass Ihr Begehren auf die Zurverfügungstellung amtlicher Informationen gerichtet ist. Auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen folgenden Bescheid: 1. Welche Open-Source-Anwendungen werden im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingesetzt und für welche Aufgaben ? In den vom BeschA betreuten Fachanwendungen werden Tomcat und JBoss als Application Server, Icinga für das Monitoring, Firefox als Web Browser, Linux als Betriebssystem eingesetzt. 2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? In den vom BeschA betreuten Fachanwendungen werden zu 99% Linux-Betriebssysteme eingesetzt. Die Fachanwendungen sind Individual-Software. 3. Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingesetzt ? UBL, PKCS #11. 4. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ? Hierzu existiert keine Auswertung. Es fehlt die Basis, gegen die der prozentuale Anteil gemessen werden soll. 5. Welche proprietären Anwendungen und Betriebssysteme werden im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingesetzt und für welche Aufgaben ? In den Fachwendungen des BeschA kommen VMWare ESX zur Virtualisierung, MS Windows für Administrationszwecke, Oracle RDBMS als Datenbanksystem zum Einsatz. Bzgl. der sonstigen vom BeschA genutzten IT ist die Frage (insbesondere bzgl. Arbeitsplatzausstattung und der eingesetzten Standardanwendungen) an ITZBund zu richten. 6. Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Über den veröffentlichten Haushalt hinaus, der Ausgaben nicht nach Open-Source-Anwendungen und proprietären Anwendungen differenziert, existieren hierzu keine Auswertungen. 7. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Über den veröffentlichten Haushalt hinaus, der Ausgaben nicht nach Open-Source-Anwendungen und proprietären Anwendungen differenziert, existieren hierzu keine Auswertungen. 8. Plant das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ? Entscheidungen über mögliche IT-Lösungen werden vorrangig nach Wirtschaftlichkeitsaspekten getroffen. 9. Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Ja. Beschaffungen von IT-Lösungen werden vorrangig nach Wirtschaftlichkeitsaspekten getroffen. 10. Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein, weshalb nicht ? Für die vom BeschA betreuten Fachanwendungen existieren keine alternative Open-Source-Lösungen. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu erheben. Die Anschrift lautet: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Referat Z 13, Brühler Straße 3, 53119 Bonn. Mit freundlichen Grüßen