Open Source in den Ministerien

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

An die Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes

Welche Open-Source-Anwendungen werden in den einzelnen Bundesministerien eingesetzt und für welche Aufgaben ? Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden in den einzelnen Bundesministerien eingesetzt ? Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ?
Welche proprietären Anwendungen und Betriebssysteme werden in den einzelnen Bundesministerien eingesetzt und für welche Aufgaben ? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen?
Planen die einzelnen Bundesministerien weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ?
Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein weshalb nicht ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2013
  • Frist
    6. Juni 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An die Bundesste…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source in den Ministerien
Datum
5. Mai 2013 16:13
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An die Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes Welche Open-Source-Anwendungen werden in den einzelnen Bundesministerien eingesetzt und für welche Aufgaben ? Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden in den einzelnen Bundesministerien eingesetzt ? Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssysteme werden in den einzelnen Bundesministerien eingesetzt und für welche Aufgaben ? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Planen die einzelnen Bundesministerien weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein weshalb nicht ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage beim Bundesveraltungsamt. M…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Open Source in den Ministerien
Datum
7. Mai 2013 09:53
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage beim Bundesveraltungsamt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Daniela Bröker Bundesverwaltungsamt -Bundesstelle für Informationstechnik- Referat BIT A 1 - IT-Strategie und IT-Planung für DLZ-IT; Kunden- und Service-Level-Management Besucheranschrift: Barbarastraße 1, 50735 Köln Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln Telefon: +49 (0)22899 358-3642 oder +49 (0)221 758-3642 Telefax: +49 (0)22899 358-2807 oder +49 (0)221 758-2807 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> BIT Kundenmanagement: Servicezeiten: montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon: +49 (0)22899 358-3200 oder +49 (0)221 758-3200 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de http://www.bit.bund.de

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage zum Einsatz von Open-Source-Anwendungen in den Bundesministerien…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Open Source in den Ministerien
Datum
13. Mai 2013 15:50
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage zum Einsatz von Open-Source-Anwendungen in den Bundesministerien wurde mir zur Beantwortung zugeleitet. Die Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes berät zwar Bundesbehörden zu Fragen rund um den Einsatz von Open-Source-Software. Eine Übersicht über Open-Source-Anwendungen in den Bundesministerien nebst den von Ihnen gewünschten Zusatzinformationen ist im Bundesverwaltungsamt aber nicht vorhanden. Insofern möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an die jeweiligen Bundesministerien zu richten oder sich an das Bundesministerium des Innern zu wenden, in dessen Zuständigkeit die IT-Steuerung des Bundes liegt. Das Bundesministerium des Innern erhält daher meine Antwort auch als Kopie. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Daniela Bröker Bundesverwaltungsamt -Bundesstelle für Informationstechnik- Referat BIT A 1 - IT-Strategie und IT-Planung für DLZ-IT; Kunden- und Service-Level-Management Besucheranschrift: Barbarastraße 1, 50735 Köln Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln Telefon: +49 (0)22899 358-3642 oder +49 (0)221 758-3642 Telefax: +49 (0)22899 358-2807 oder +49 (0)221 758-2807 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> BIT Kundenmanagement: Servicezeiten: montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon: +49 (0)22899 358-3200 oder +49 (0)221 758-3200 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de http://www.bit.bund.de