Open Source in den Verwaltungen

In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Behörden und öffentlichen Stellen eingesetzt ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt?
Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2013
  • Frist
    27. April 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source in den Verwaltungen
Datum
26. März 2013 23:51
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Behörden und öffentlichen Stellen eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbT…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Open Source in den Verwaltungen
Datum
27. März 2013 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die heute am 27. März bei der Poststelle der Behörde für Inneres und Sport eingegangen ist. Da wir für die Beantwortung dieser Anfrage nicht zuständig sind, leite ich diese an die Finanzbehörde weiter, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Rein vorsorglich möchte ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie auf Grundlage des HmbTG kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften haben, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Gemäß § 2 Absatz 1 HmbTG sind Informationen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 1 HmbTG konkretisiert die "Informationen" als alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, insbesondere Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten sowie Tonaufzeichnungen unabhängig von der Art des Speichermediums. Sie können elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bilinc Ercan Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Allgemeine Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten -A 245- Johanniswall 4, 20095 Hamburg Tel.: 040/ 42839 - 3705 Fax.: 040/ 42839 - 3809 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Finanzbehörde bedankt sich für Ihr Interesse am Einsatz von OpenSouce i…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Open Source in den Verwaltungen
Datum
12. April 2013 13:00
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Finanzbehörde bedankt sich für Ihr Interesse am Einsatz von OpenSouce in der Hamburgischen Verwaltung. Das Thema wurde mit der Drucksache 20/5453 am 12.10.2012 in der Hamburgischen Bürgerschaft behandelt. Bitte folgen Sie dem nachstehenden Link, um das Ergebnis der bürgerschaftlichen Befassung zu entnehmen. http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=38128&page=0 Mit freundlichem Gruß Michael Evermann Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Allgemeine Abteilung Infrastrukturreferat, Haus- und Gebäudedienste, -122/6- Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg