Open Source in den Verwaltungen

In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Behörden und öffentlichen Stellen eingesetzt ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt?
Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2013
  • Frist
    27. April 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source in den Verwaltungen
Datum
26. März 2013 23:48
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Behörden und öffentlichen Stellen eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hier die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.03.2013. Im Auftrag Poststelle …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Open Source in den Verwaltungen
Datum
26. April 2013 11:02
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
geschwärzt
340,5 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hier die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.03.2013. Im Auftrag Poststelle Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Referat 17 Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 14467 Potsdam