Open Source in der Bundesnetzagentur [2019]

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Welche Open-Source-Anwendungen werden in der Bundesnetzagentur eingesetzt und für welche Aufgaben?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen?
Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden in der Bundesnetzagentur eingesetzt?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS?
Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden in der Bundesnetzagentur eingesetzt und für welche Aufgaben?
Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen?
Plant die Bundesnetzagentur weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum?
Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft?
Wenn ja wie lauten die Ergebnisse? Wenn nein weshalb nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Open-Source-…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source in der Bundesnetzagentur [2019] [#162822]
Datum
5. August 2019 17:56
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Open-Source-Anwendungen werden in der Bundesnetzagentur eingesetzt und für welche Aufgaben? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden in der Bundesnetzagentur eingesetzt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden in der Bundesnetzagentur eingesetzt und für welche Aufgaben? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Plant die Bundesnetzagentur weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse? Wenn nein weshalb nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hier…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Open Source in der Bundesnetzagentur [2019] [#162822]
Datum
7. August 2019 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags. Ich werde Ihren Antrag unter dem Aktenzeichen 2800-IFG-20190806 bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.08.2019 (Open Source in der Bundesnetzagentur [2019…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Open Source in der Bundesnetzagentur [2019] [#162822]
Datum
6. September 2019 17:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
846,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.08.2019 (Open Source in der Bundesnetzagentur [2019] [#162822]), übersende ich Ihnen das beiliegende Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ihrem Verweis auf § 3 Nr. 2 IFG kann ich nur begrenzt zustimmen. Unter Detailangaben…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Open Source in der Bundesnetzagentur [2019] [#162822]
Datum
12. September 2019 15:31
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ihrem Verweis auf § 3 Nr. 2 IFG kann ich nur begrenzt zustimmen. Unter Detailangaben würde ich die genaue Version samt Patchlevel verstehen. Die bloße Nennung der Software ohne die genaue Version betrachte ich nicht als Detailangabe. Ich würde Sie freundlich darum bitten zu überprüfen, ob eine Herausgabe der Namen der verwendeten Programme nicht doch möglich ist. Übrigens ist aus dem PDF vom 6. September ersichtlich, dass bei der Bundesnetzagentur offensichtlich Microsoft Word verwendet wird :) Insofern verstehe ich den Gedanken hinter "Security by Obscurity" nicht wirklich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht von 12.09.2019, in der Sie schreiben, dass Sie de…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Open Source in der Bundesnetzagentur [2019] [#162822]
Datum
23. September 2019 20:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht von 12.09.2019, in der Sie schreiben, dass Sie den Hinweis auf § 3 Nr. 2 IFG nicht ganz nachvollziehen können. Trotzdem bleibe ich bei meiner Einschätzung. Im Hinblick auf die Risiken für die Informationssicherheit sollten keinen konkreten Angaben über die Verwendung von IS-Systemen, Software (etc.) an die Öffentlichkeit gegeben werden. Aus solchen Informationen lässt sich ein Angriffsscenario erstellen. Hierbei reicht bereits die Angabe der verwendeten Software (ohne Patchlevel) aus. Mit freundlichen Grüßen,