Open Source-Strategie der Bundeswehr

Alle Dokumente, die Vorgaben zur Nutzung von Open Source-Software der Bundeswehr machen.

Ergebnis der Anfrage

"Das BMVg ist Halter des Zentralerlasses B-1500/4 "Einsatz von Open Source
Software und offenen Standards im IT-System der Bundeswehr" vom
07.04.2010. Dieser Erlass ist jedoch veraltet und befindet sich derzeit in
der Überarbeitung, weshalb von einer Übersendung aktuell abgesehen wird.
Die abschließende Aktualisierung ist noch im laufenden Kalenderjahr
beabsichtigt."

Ich habe mich für eine Veröffentlichung der überarbeiteten Version ausgesprochen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente, d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source-Strategie der Bundeswehr [#243040]
Datum
11. März 2022 11:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die Vorgaben zur Nutzung von Open Source-Software der Bundeswehr machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243040/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V104 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Open Source-Strategie der Bundeswehr [#243040]
Datum
11. März 2022 13:57
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V104 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. März 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V104 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az. 39-22-17/A5/V104 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 11.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Open Source-Strategie der Bundeswehr [#243040]
Datum
8. April 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az. 39-22-17/A5/V104 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 11. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. März 2022 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen aktuell zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell konnte die Prüfung Ihrer Anfrage noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Ich möchte Sie daher noch um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V104 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Open Source-Strategie der Bundeswehr [#243040]
Datum
15. Juni 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V104 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. März 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. März 2022 (Bezug), mit Sie gebeten haben, Ihnen "Alle Dokumente, die Vorgaben zur Nutzung von Open Source-Software der Bundeswehr machen", zu übersenden. Das BMVg ist Halter des Zentralerlasses B-1500/4 "Einsatz von Open Source Software und offenen Standards im IT-System der Bundeswehr" vom 07.04.2010. Dieser Erlass ist jedoch veraltet und befindet sich derzeit in der Überarbeitung, weshalb von einer Übersendung aktuell abgesehen wird. Die abschließende Aktualisierung ist noch im laufenden Kalenderjahr beabsichtigt. Des Weiteren erhalten Sie antragsgemäß den „Dritten Bericht zur Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung“, aus Februar 2021 sowie dessen Anlage „Eckpunktepapier, Unser Ausbau der digitalen Souveränität im GB BMVg“. Die Unterlagen sind öffentlich zugänglich unter https://www.bmvg.de/resource/blob/5060250/6f695b7797b03986dd6eabf9946b5a38/download-3-digitalbericht-data.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Update zu meiner Anfrage. Ich freue mich auf die Veröffentlich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Open Source-Strategie der Bundeswehr [#243040]
Datum
28. Juni 2022 09:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Update zu meiner Anfrage. Ich freue mich auf die Veröffentlichung des überarbeiteten Zentralerlasses B-1500/4. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243040/