OpenSource-Komponenten der App

Die Namen oder die Dateinamen der in Ihren Apps eingebundenen Open-Source-Komponenten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OpenSource-Komponenten der App [#218565]
Datum
16. April 2021 16:06
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Namen oder die Dateinamen der in Ihren Apps eingebundenen Open-Source-Komponenten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „OpenSource-Komponenten der App“ vom 16.04.2021 …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: OpenSource-Komponenten der App [#218565]
Datum
18. Mai 2021 18:05
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „OpenSource-Komponenten der App“ vom 16.04.2021 (#218565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „OpenSource-Komponenten der App“ vom 16.04.2021 …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: OpenSource-Komponenten der App [#218565]
Datum
26. Mai 2021 09:51
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „OpenSource-Komponenten der App“ vom 16.04.2021 (#218565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „OpenSource-Komponenten der App“ [#218565]
Datum
27. Mai 2021 23:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218565/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meinen Antrag nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218565.pdf Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „OpenSource-Komponenten der App“ [#218565]
Datum
28. Mai 2021 07:04
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 16.…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App [#218565])
Datum
31. Mai 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 16.04.2021. Hierzu wurde nunmehr ein ablehnender Bescheid erlassen. Da bei ablehnenden Bescheiden gem. § 5 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz IFG NRW ein Schriftformerfordernis besteht und es einer Zustellung bedarf, bitte ich um Mitteilung einer Postanschrift, unter welcher der Bescheid zugestellt werden kann. Alternativ biete ich Ihnen gerne an, den Bescheid - unter Beachtung des Infektionsschutzes - persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich verstehe nicht, warum Sie diese Anfrage ablehnen möchten. Der Großteil der unte…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App [#218565]) [#218565]
Datum
31. Mai 2021 12:31
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verstehe nicht, warum Sie diese Anfrage ablehnen möchten. Der Großteil der unter einer Open-Source-Lizenz stehenden Software verlangt bei Nutzung dieser, dass die Lizenzbedinungen der eingesetzen Komponenten dem Produkt beigelegt werden. Dies trifft z.B. auch auf die Apache-Lizenz zu, unter der Cordova lizenziert ist. Da diese Informationen öffenliegen müssten, jedoch nicht in der App abrufbar sind, sehe ich die Anwendbarkeit des IFG NRW eröffnet. Aufgrund der Verpflichtung der Offenlegung, liegt auch kein wirtschaftlicher Nachteil vor. Insofern Sie auch Komponenten einsetzen, die nicht diesen Veröffentlichungspflichten unterliegen, möchte ich diese vorerst von meinem Antrag ausnehmen. Insofern die Informationen ohnehin offenliegen sollten und nur durch mich nicht auffindbar waren, bitte ich um Mitteilung wo ich diese auffinden kann. Ich bitte um Zusendung des Bescheids per E-Mail, auf meine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen verzichte ich ausdrücklich. Ich bestehe weiterhin auf die Zusendung der beantragten Informationen. Sollten Sie weiterhin auf die Schriftform bestehen, bitte ich Sie, mir eine Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15, Abs 3 DSGVO bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in gerne stellen wir Ihnen unseren Bescheid auf Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 16.04.2021 …
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App)
Datum
11. Juni 2021 16:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in gerne stellen wir Ihnen unseren Bescheid auf Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 16.04.2021 postalisch zu. Bitte teilen Sie uns hierzu eine zustellfähige Anschrift mit, da das IFG NRW für ablehnende Bescheide ein Schriftformerfordernis vorsieht. Alternativ bieten wir Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit, den Bescheid - unter Beachtung des Infektionsschutzes - persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen. Hinsichtlich der Begründung kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 IFG NRW abzulehnen war, da ein Ablehnungsgrund nach § 6 Satz 1 a) IFG NRW vorliegt. Auf Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO stellen wir Ihnen gerne die uns vorliegenden personenbezogenen Daten zusammen. Bitte teilen Sie uns hierzu zur eindeutigen Identifikation Ihrer Person Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich beschränke ich bezüglich meiner Auskunft nach Art. 15 DSGVO auf die in diesem V…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App) [#218565]
Datum
11. Juni 2021 17:40
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke ich bezüglich meiner Auskunft nach Art. 15 DSGVO auf die in diesem Verfahren angefallenen personenbezogenen Daten, die vorliegenden Daten (Name, E-Mail-Adresse) sollten zu meiner Identifizierung ausreichen, da Ihnen keine weiteren Daten von mir vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir den Bescheid an untenstehende Adresse. Einer Verwendung für we…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App) [#218565]
Datum
11. Juni 2021 18:02
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir den Bescheid an untenstehende Adresse. Einer Verwendung für weitere Anfragen meinerseits widerspreche ich hiermit. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da die Adresse in der letzten E-Mail nicht mitgesendet wurde, steht diese nun am En…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App) [#218565]
Datum
11. Juni 2021 18:03
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da die Adresse in der letzten E-Mail nicht mitgesendet wurde, steht diese nun am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da die Fachschaft gesetzlich kein geeigneter Empfänger i…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App) [#218565]
Datum
17. Juni 2021 16:12
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da die Fachschaft gesetzlich kein geeigneter Empfänger ist, um eine an Sie gerichtete Zustellung rechtsverbindlich zu bewirken, dürfen wir Sie erneut um die Angabe Ihrer zustellfähigen Anschrift bitten, sofern Sie den Bescheid nicht persönlich bei uns im Dezernat gegen Empfangsbekenntnis abholen möchten. Diese Möglichkeit halten wir Ihnen gerne weiterhin offen. Auf Ihr auf dieses Verfahren bezogene Auskunftsersuchen nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO kann ich Ihnen bestätigten, dass uns lediglich die E-Mail-Adresse, über die Sie diese Nachricht empfangen, sowie der Name Antragsteller/in Antragsteller/in vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte darauf hinweisen, dass sämtliche zu diesem Verfahren zugeordneten Daten …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW (OpenSource-Komponenten der App) [#218565]
Datum
17. Juni 2021 17:58
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte darauf hinweisen, dass sämtliche zu diesem Verfahren zugeordneten Daten selbstverständlich auch personenbezogene Daten sind, die in einer solchen Auskunft einzubeziehen sind - darunter fallen selbstverständlich sowohl der Bescheid, als auch der Inhalt der zu diesem Verfahren gehörigen Akte und sämtliche Kommunikation dazu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 28.05.2021 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.05.2021
Datum
17. Juni 2021 21:54
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-4673/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 28.05.2021 1. Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Wenn Sie eine Antwort von TV Dortmund erhalten haben, bitte ich um Mitteilung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28.05.2021 [#218565] Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bei meiner Anfrage 218565 (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28.05.2021 [#218565]
Datum
18. Juni 2021 16:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bei meiner Anfrage 218565 (Ihr Az. 209.2.3.1.11-4673/21) auf den aktuellen Stand bringen: Die Universität hat mir per E-Mail geantwortet, dass sie meinen Antrag nach § 6 Satz 1 a) IFG NRW ablehnt. Für eine Zustellung des Bescheids wurde die Adresse der Fachschaft Informatik derselben Universität nicht akzeptiert, die Angabe einer persönlichen Adresse möchte ich vermeiden und halte ich nicht für notwendig. Die Ablehnung der Anfrage ist an sich unbegründet, da - vor allem bei meiner später vorgenommenen Beschränkung auf solche Komponenten mit Veröffentlichungspflicht - alle verwendeten Komponenten bereits außerhalb von Verpflichtungen nach den IFG offengelegt werden müssten. Weiterhin sieht die Universität genau wie in meiner Anfrage zu den Kosten von Zoom und WebEx (Ihr Aktenzeichen 209.2.3.1.11-10679/20, https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-zoom-und-cisco-webex/#nachricht-550736) ausschließlich Namen und E-Mail-Adresse als personenbezogene Daten an, obwohl auch alle verfahrensbezogenen Nachrichten und der Bescheid auf meine Person beziehbar sind. Ich gehe daher davon aus, dass mein DSGVO-Antrag nicht ordentlich bearbeitet wird und werde nach Ablauf der Monatsfrist eine Beschwerde in Ihrem Haus einreichen. Auf diesem Weg komme ich leider nicht allzu schnell an die begehrten Informationen und bitte Sie daher, meinen Antrag gegenüber der Universität aufzugreifen und diese zur Bereitstellung der Informationen aufzufordern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-4673/21 Zugang zu den Namen oder den Dateinamen der in den Apps eingebundenen Open-Source-Komponenten…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-4673/21 Zugang zu den Namen oder den Dateinamen der in den Apps eingebundenen Open-Source-Komponenten #218565
Datum
25. Juni 2021 07:58
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-4673/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.04.2021 auf Zugang zu den Namen oder den Dateinamen der in den Apps eingebundenen Open-Source-Komponenten Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 27.05.2021 haben Sie sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, an die TU Dortmund einen Antrag auf Zugang zu den Namen oder den Dateinamen der in den Apps eingebundenen Open-Source-Komponenten gestellt zu haben. Die TU Dortmund teilte Ihnen mit, dass diese in der Sache einen ablehnenden Bescheid erlassen habe. Um diesen Bescheid zustellen zu können, bat sie um Mitteilung einer Postanschrift, alternativ bot diese Ihnen an, den Bescheid persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen. Sie haben der informationspflichtigen Stelle die Adresse der Fachschaft Informatik mitgeteilt. Ob es sich bei der Adresse der Fachschaft um eine zustellfähige Adresse handelt vermag ich nicht zu beurteilen und ist auch kein informationsfreiheitsrechtliches Problem. Die informationspflichtige Stelle hatte Ihnen aber auch angeboten den Bescheid - unter Beachtung des Infektionsschutzes - persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen, insofern kann ich nicht nachvollziehen, weshalb Sie diese Möglichkeit nicht wahrnehmen. Wenn Sie jedoch ausdrücklich auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten wollen (siehe hierzu 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 153), so bitte ich dies der Stelle mitzueilen. Bitte setzen Sie mich dann in "cc". Ich werde dann die auskunftspflichtige Stelle auffordern, die Gründe der Ablehnung zu nennen. Sollten Sie in dieser Angelegenheit vorliegend eine datenschutzrechtliche Beschwerde bei der LDI NRW einreichen, so bitte ich Sie, sich nicht über diese Eingabe/Plattform an unser Haus zu wenden, da ansonsten die Bearbeitungen Ihrer Eingaben durcheinanderkommen. Mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Dortmund
Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565] Sehr Antragsteller…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565]
Datum
25. Juni 2021 16:22
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Antwort und Ihr Engagement rund um den Datenschutz. Jedes Auskunftsersuchen nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO wird hier selbstverständlich gewissenhaft geprüft. Die entsprechenden personenbezogenen Daten haben wir Ihnen daher gerne bereits mit unserer letzten E-Mail zur Verfügung gestellt. Weitere personenbezogene Daten sind in diesem Verfahren nicht angefallen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565] Sehr << …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565]
Datum
12. Juli 2021 09:58
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verzichte explizit auf die Möglichkeit Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung einzulegen und bitte um Zusendung des Bescheids/Ihrer Ablehnungsgründe per E-Mail. Eine Zustellung per Post ist nun m.E. nicht mehr notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218565/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565] Sehr [geschwär…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565]
Datum
12. Juli 2021 10:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich habe der Universität nun mitgeteilt, dass ich auf die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln verzichte. Der Grund, warum ich den Bescheid nicht vor Ort abholen oder an meine Postadresse zustellen lassen möchte, ist dass ich hier pseudonym meine Anfragen gestellt habe und der Universität meine Identität nicht offenlegen möchte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218565 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Technische Universität Dortmund
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565] Sehr Antragste…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Daten nach DSGVO im Verfahren nach dem IFG NRW (Open Source) [#218565]
Datum
17. August 2021 16:25
Status
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. An dem Zustellerfordernis für ablehnende Bescheide ändert ein Rechtsmittelverzicht per E-Mail grundsätzlich nichts. Um diese zu ermöglichen, darf ich Sie daher weiterhin um Ihre zustellfähige Anschrift oder darum bitten, den Bescheid bei uns vor Ort gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen. Gerne können wir hierzu weiterhin einen Termin vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen