Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit E-Mail vom 2. Mai 2021 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung des
1. "Schreiben[s] des damaligen Kanzleramtsministers Peter Altmaier (CDU) an die amtierenden Bundesminister 2017, in dem er eine sogenannte Operation Abendsonne verhindern wollte. Darin hieß es: "Zur Vermeidung einer Präjudizierung der künftigen Bundesregierung ist bei der Beschlussfassung kabinettspflichtiger Personalien besondere politische Zurückhaltung geboten" (vgl.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/kanzleramt-peter-altmaier-will-operation-abendsonne-verhindern-a-1173485.html).
2. Sofern existent, Schreiben des Kanzleramts in Bezug auf eine mögliche "Operation Abendsonne" in den Jahren 2020 und 2021."
Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen:
1. Sie erhalten Zugang zu dem unter I. aufgeführten Dokument. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf 15,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Sie erhalten gemäß § 1 Abs. 1 IFG Zugang zum nachfolgend genannten Dokument; seitdem gab es keine Schreiben mit entsprechendem Inhalt:
[Tabelle]
Der Zugang wird Ihnen durch Übersendung einer einfachen Kopie als Anlage zu diesem Bescheid gewährt.
II.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Die Gebühr ist gemäß 8 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach 8 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann.
Die Gebühr bemisst sich bei Herausgabe von Abschriften nach 8 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 2.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006. Hier ist ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 125,00 EUR vorgesehen.
Die Höhe der konkreten Gebühr bemisst sich nach dem Arbeitsanfall im Einzeffall. Unter Berücksichtigung des geringen Verwaltungsaufwands wird die Gebühr auf die Mindestgebühr von 15,00 EUR festgesetzt.
Sie werden gebeten, die Gebühr in Höhe von 15,00 EUR unter Angabe des Kassenzeichens: "1180 0531 1977 IFG-Anfrage In 2021 NA 113", innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen