Opferechte nach Opferschutzreformgesetzen und Strafermittlung bei der Staatsanwaltschaft München I, Generalstaatsanwaltschaft München

Antrag nach BayDSG/DSGVO/StPO

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

ich stelle nachfolgende Auskunftsanfragen:

1. Die Staatsanwaltschaft München I und die Generalstaatsanwaltschaft München verstoßen systematisch gegen die Opferschutzreformgesetze.

2. Die StA und GenStA München setzen ein Urteil des OLG Bamberg von 2017 außer Kraft. Daran anschließende Strafverfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Beschuldigten vor dem AG München werden unmöglich gemacht.

3. 3. Als Geschädigte hatte ich wegen § 156 StGB am 15.6.2018 Anzeige erstatttet und Unterlagen und Beweismittel eingereicht. Darüber hinaus hat die Polizei und StA München von mir nach der Einstellung und meiner Beschwerde eine umfassende Datei mit Beweismitteln vom 9.11.2018 erhalten. Zudem hat der Beschuldigte vor der Polizei nachweislich eine Falschaussage bei seiner Vernehmung gemacht.

Fragen:
1. Warum versagte die StA München I monatelang die Zusendung eines Aktenzeichens und gab keine Auskünfte (§ 406d ff. StPO)?
2. Warum lehnt die StA München I die Opferzeuginvernehmung, die Zeugenvernehmung und die Amtsermittlung ab?
3. Wieso ermittelt die StA München I nicht bei nachweislicher Falschaussage vor dem Kriminalfachdezrernat 7/Kommissariat 76 München und nachweislich falscher Eidesstattlicher Versicherung beim AG München? Wie kommt die GenStA München zur Bewertung, eidesstattlich versicherte Auskünfte seien nach "bestem Wissen und Gewissen" erfolgt und nicht eidesstattlich versichert?
4. Wie kommt die GenStA zur Einschätzung, bei Vorlage einer umfassenden Beweismitteldatei, gebe es "keine relevanten neue Tatsachen, Beweismitel oder Rechtsausführungen"?
5. Ermittelt die StA München I nicht gegen einen bayerischen Beamten und setzt sie das Erbrecht und das Urteil des OLG Bamberg damit außer Kraft?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 15 DSGVO, § 406 d ff. StPO.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach BayDSG/DSGVO/StPO Sehr geehrt<< Anrede >> ich stelle nachfolgende Auskunftsanfragen: 1.…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Opferechte nach Opferschutzreformgesetzen und Strafermittlung bei der Staatsanwaltschaft München I, Generalstaatsanwaltschaft München [#59417]
Datum
27. Februar 2019 09:25
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/DSGVO/StPO Sehr geehrt<< Anrede >> ich stelle nachfolgende Auskunftsanfragen: 1. Die Staatsanwaltschaft München I und die Generalstaatsanwaltschaft München verstoßen systematisch gegen die Opferschutzreformgesetze. 2. Die StA und GenStA München setzen ein Urteil des OLG Bamberg von 2017 außer Kraft. Daran anschließende Strafverfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Beschuldigten vor dem AG München werden unmöglich gemacht. 3. 3. Als Geschädigte hatte ich wegen § 156 StGB am 15.6.2018 Anzeige erstatttet und Unterlagen und Beweismittel eingereicht. Darüber hinaus hat die Polizei und StA München von mir nach der Einstellung und meiner Beschwerde eine umfassende Datei mit Beweismitteln vom 9.11.2018 erhalten. Zudem hat der Beschuldigte vor der Polizei nachweislich eine Falschaussage bei seiner Vernehmung gemacht. Fragen: 1. Warum versagte die StA München I monatelang die Zusendung eines Aktenzeichens und gab keine Auskünfte (§ 406d ff. StPO)? 2. Warum lehnt die StA München I die Opferzeuginvernehmung, die Zeugenvernehmung und die Amtsermittlung ab? 3. Wieso ermittelt die StA München I nicht bei nachweislicher Falschaussage vor dem Kriminalfachdezrernat 7/Kommissariat 76 München und nachweislich falscher Eidesstattlicher Versicherung beim AG München? Wie kommt die GenStA München zur Bewertung, eidesstattlich versicherte Auskünfte seien nach "bestem Wissen und Gewissen" erfolgt und nicht eidesstattlich versichert? 4. Wie kommt die GenStA zur Einschätzung, bei Vorlage einer umfassenden Beweismitteldatei, gebe es "keine relevanten neue Tatsachen, Beweismitel oder Rechtsausführungen"? 5. Ermittelt die StA München I nicht gegen einen bayerischen Beamten und setzt sie das Erbrecht und das Urteil des OLG Bamberg damit außer Kraft? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 15 DSGVO, § 406 d ff. StPO. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ulrike Kopetzky
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage, Opferechte nach Opferschutzreformgesetzen und …
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Opferechte nach Opferschutzreformgesetzen und Strafermittlung bei der Staatsanwaltschaft München I, Generalstaatsanwaltschaft München [#59417]
Datum
11. April 2019 10:40
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage, Opferechte nach Opferschutzreformgesetzen und Strafermittlung bei der Staatsanwaltschaft München I, Generalstaatsanwaltschaft München“ vom 27.02.2019 (#59417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. StA München I, GenStA München lehnen seit 15.6.2018 die Strafermittlungen gegen rechtskräftige Verurteilte (OLG Bamberg) ab und verstoßen weiterhin gegen die Opferschutzreformgesetze und das Legalitätsprinzip, § 152 StPO. Das OLG München lehnt seit fast 4 Wochen die Zusendung eines Aktenzeichens für eine Verzögerungsrüge und Antrag zur Klageerzwingung ab. StA Bamberg lehnt seit 15.6.2018 amtspflichtverletzend jegliche Strafermittlungen und die Anwendung des Legalitätsprinzip, § 152 StPO, ab. Verzögerungsrüge und Antrag auf Klageerzwingung sind nun eingereicht. Auch hierzu wurden bereits 2 Auskunftsanfragen vom 19.11.2018 und 11.2.2019 über hiesiges Portal versendet. Wie erklärt das Bayerische Justizministerium die Unterlassung jeglicher Strafermittlungen bei StA München I GenStA München und StA Bamberg bei Straftaten § 156 StGB? Mit freundlichen Grüßen. Ulrike Kopetzky Anfragenr: 59417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>