Opferechte nach Opferschutzreformgesetzen und Strafermittlung bei der Staatsanwaltschaft München I, Generalstaatsanwaltschaft Münchenhttps://fragdenstaat.de/anfrage/opferechte-nach-opferschutzreformgesetzen-und-strafermittlung-bei-der-staatsanwaltschaft-munchen-i-generalstaatsanwaltschaft-munchen/feed/2019-04-11T08:40:03.709871+00:00Antrag nach BayDSG/DSGVO/StPO
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
ich stelle nachfolgende Auskunftsanfragen:
1. Die Staatsanwaltschaft München I und die Generalstaatsanwaltschaft München verstoßen systematisch gegen die Opferschutzreformgesetze.
2. Die StA und GenStA München setzen ein Urteil des OLG Bamberg von 2017 außer Kraft. Daran anschließende Strafverfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Beschuldigten vor dem AG München werden unmöglich gemacht.
3. 3. Als Geschädigte hatte ich wegen § 156 StGB am 15.6.2018 Anzeige erstatttet und Unterlagen und Beweismittel eingereicht. Darüber hinaus hat die Polizei und StA München von mir nach der Einstellung und meiner Beschwerde eine umfassende Datei mit Beweismitteln vom 9.11.2018 erhalten. Zudem hat der Beschuldigte vor der Polizei nachweislich eine Falschaussage bei seiner Vernehmung gemacht.
Fragen:
1. Warum versagte die StA München I monatelang die Zusendung eines Aktenzeichens und gab keine Auskünfte (§ 406d ff. StPO)?
2. Warum lehnt die StA München I die Opferzeuginvernehmung, die Zeugenvernehmung und die Amtsermittlung ab?
3. Wieso ermittelt die StA München I nicht bei nachweislicher Falschaussage vor dem Kriminalfachdezrernat 7/Kommissariat 76 München und nachweislich falscher Eidesstattlicher Versicherung beim AG München? Wie kommt die GenStA München zur Bewertung, eidesstattlich versicherte Auskünfte seien nach "bestem Wissen und Gewissen" erfolgt und nicht eidesstattlich versichert?
4. Wie kommt die GenStA zur Einschätzung, bei Vorlage einer umfassenden Beweismitteldatei, gebe es "keine relevanten neue Tatsachen, Beweismitel oder Rechtsausführungen"?
5. Ermittelt die StA München I nicht gegen einen bayerischen Beamten und setzt sie das Erbrecht und das Urteil des OLG Bamberg damit außer Kraft?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 15 DSGVO, § 406 d ff. StPO.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen GrüßenNachricht wurde an Bayerisches Staatsministerium der Justiz gesendet.2019-04-11T08:40:03.709871+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/opferechte-nach-opferschutzreformgesetzen-und-strafermittlung-bei-der-staatsanwaltschaft-munchen-i-generalstaatsanwaltschaft-munchen/#ereignis-322770Nachricht wurde an Bayerisches Staatsministerium der Justiz gesendet.Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2019-03-30T00:00:00.599671+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/opferechte-nach-opferschutzreformgesetzen-und-strafermittlung-bei-der-staatsanwaltschaft-munchen-i-generalstaatsanwaltschaft-munchen/#ereignis-275592Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht wurde an Bayerisches Staatsministerium der Justiz gesendet.2019-02-27T08:25:44.737928+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/opferechte-nach-opferschutzreformgesetzen-und-strafermittlung-bei-der-staatsanwaltschaft-munchen-i-generalstaatsanwaltschaft-munchen/#ereignis-245996Nachricht wurde an Bayerisches Staatsministerium der Justiz gesendet.