ÖPNV Daten Stadtwerke Mainz

1. Wie hoch sind die Erlöse aus dem Fahrscheinverkauf in Euro pro Jahr? Bitte nur Einzel-/Sammelfahrscheine, reguläre Tages-, Monats und Jahrestickets berücksichtigen.
2. In welcher jährlichen Höhe fallen Erlöse aus dem Verkauf von Sondertickets an und wie werden die Ermäßigungen kompensiert? Hier bitte Zahlen zu den verkauften Sozialtickets, Jobtickets, Eintrittskarte = Fahrschein, Parkticket = Fahrschein usw.
3. Welche Kosten entstehen durch Ticketverkauf, Wartung und Instandhaltung der Fahrscheinautomaten, der Fahrgastkontrollen, des Mahnwesens einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten pro Jahr? Bitte Einzelpositionen getrennt nach Personal- und Sachkosten angeben.
4. An den Mainzer Hochschulen gibt es gegenwärtig mehr als 35.000 Studierende, alle mit dem Studiticket ausgestattet und somit praktisch landesweit mobil im ÖPNV. Erhält die MVG durch diese lokale Konzentration zusätzliche Mittel und wenn ja, in welcher Höhe?
5. Theoretisch kann jeder Bürger mit einer abgeschlossenen Ausbildung ein Hochschulstudium aufnehmen und durch Zahlung des Semesterbeitrags den ÖPNV landesweit ohne weitere Kosten nutzen. Welche Auswirkungen sehen Sie für die Finanzierung des ÖPNV in Mainz, wenn für diese Option öffentlichkeitswirksam geworben würde?
6. Da sich die meisten Parkhäuser im Mainzer Zentrum oder an Hauptverkehrsadern befinden, hätten wir gerne von Ihnen erläutert, aufgrund welcher Zielsetzung Sie zu der Übereinkunft mit den Parkhausbetreibern gelangt sind, dass der Parkschein gleichzeitig Fahrschein sein soll und somit gefördert wird, dass der Bürger zunächst mit dem Pkw in die Stadtmitte fährt, um von dort auf die Dienste des ÖPNV umzusteigen. Möchten Sie auch in Zukunft an dieser Praxis festhalten?
7. Der Preis für das Jobticket beträgt für Mitarbeiter der Stadt Mainz oder andere große öffentliche und private Arbeitgeber zurzeit 30€ monatlich, für das Sozialticket für Empfänger von Transferleistungen veranschlagen Sie hingegen das Doppelte. Bitte erläutern Sie uns welche politischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen Ihrer diesbezüglichen Kalkulation zu Grunde liegen.
8. Gibt es aufgrund von Vereinbarungen mit benachbarten Verkehrsverbünden Ausgleichszahlungen in die eine oder andere Richtung? Falls dies zutrifft, in welcher Höhe?
9. Welche Schwierigkeiten sehen Sie bei Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV im Tarifgebiet Mainz-Wiesbaden aufgrund von laufenden Verträgen mit überregionalen ÖPNV-Partnerunternehmen? Zu welchem Zeitpunkt wären diese Verträge kündbar bzw. neu zu verhandeln?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2014
  • Frist
    13. Juni 2014
  • 2 Follower:innen
Patrick Walter
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie hoch …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Patrick Walter
Betreff
ÖPNV Daten Stadtwerke Mainz [#6408]
Datum
12. Mai 2014 16:58
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie hoch sind die Erlöse aus dem Fahrscheinverkauf in Euro pro Jahr? Bitte nur Einzel-/Sammelfahrscheine, reguläre Tages-, Monats und Jahrestickets berücksichtigen. 2. In welcher jährlichen Höhe fallen Erlöse aus dem Verkauf von Sondertickets an und wie werden die Ermäßigungen kompensiert? Hier bitte Zahlen zu den verkauften Sozialtickets, Jobtickets, Eintrittskarte = Fahrschein, Parkticket = Fahrschein usw. 3. Welche Kosten entstehen durch Ticketverkauf, Wartung und Instandhaltung der Fahrscheinautomaten, der Fahrgastkontrollen, des Mahnwesens einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten pro Jahr? Bitte Einzelpositionen getrennt nach Personal- und Sachkosten angeben. 4. An den Mainzer Hochschulen gibt es gegenwärtig mehr als 35.000 Studierende, alle mit dem Studiticket ausgestattet und somit praktisch landesweit mobil im ÖPNV. Erhält die MVG durch diese lokale Konzentration zusätzliche Mittel und wenn ja, in welcher Höhe? 5. Theoretisch kann jeder Bürger mit einer abgeschlossenen Ausbildung ein Hochschulstudium aufnehmen und durch Zahlung des Semesterbeitrags den ÖPNV landesweit ohne weitere Kosten nutzen. Welche Auswirkungen sehen Sie für die Finanzierung des ÖPNV in Mainz, wenn für diese Option öffentlichkeitswirksam geworben würde? 6. Da sich die meisten Parkhäuser im Mainzer Zentrum oder an Hauptverkehrsadern befinden, hätten wir gerne von Ihnen erläutert, aufgrund welcher Zielsetzung Sie zu der Übereinkunft mit den Parkhausbetreibern gelangt sind, dass der Parkschein gleichzeitig Fahrschein sein soll und somit gefördert wird, dass der Bürger zunächst mit dem Pkw in die Stadtmitte fährt, um von dort auf die Dienste des ÖPNV umzusteigen. Möchten Sie auch in Zukunft an dieser Praxis festhalten? 7. Der Preis für das Jobticket beträgt für Mitarbeiter der Stadt Mainz oder andere große öffentliche und private Arbeitgeber zurzeit 30€ monatlich, für das Sozialticket für Empfänger von Transferleistungen veranschlagen Sie hingegen das Doppelte. Bitte erläutern Sie uns welche politischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen Ihrer diesbezüglichen Kalkulation zu Grunde liegen. 8. Gibt es aufgrund von Vereinbarungen mit benachbarten Verkehrsverbünden Ausgleichszahlungen in die eine oder andere Richtung? Falls dies zutrifft, in welcher Höhe? 9. Welche Schwierigkeiten sehen Sie bei Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV im Tarifgebiet Mainz-Wiesbaden aufgrund von laufenden Verträgen mit überregionalen ÖPNV-Partnerunternehmen? Zu welchem Zeitpunkt wären diese Verträge kündbar bzw. neu zu verhandeln?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Patrick Walter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Walter
Patrick Walter
Sehr geehrte Damen und Herren, in der genannten Anfrage geht es um die Daten der Mainzer Verkehrsgesellschaft. M…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Patrick Walter
Betreff
AW: ÖPNV Daten Stadtwerke Mainz [#6408]
Datum
12. Mai 2014 17:01
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der genannten Anfrage geht es um die Daten der Mainzer Verkehrsgesellschaft. Mit freundlichen Grüßen Patrick Walter Anfragenr: 6408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patrick Walter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Mainz
Vorgangsnummer: V-14-W-113 - Frag den Staat Sehr geehrter Herr Walter, über die Stadt Mainz hat uns Ihre Anfra…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Vorgangsnummer: V-14-W-113 - Frag den Staat
Datum
21. Mai 2014 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walter, über die Stadt Mainz hat uns Ihre Anfrage zu Daten des Nahverkehrs in Mainz erreicht. Obwohl Ihre Anfrage deutlich über die gesetzlich vorgegebenen Auskunfts- und Einsichtspflichten hinausgeht antworten wir doch gerne, auch um die Diskussion zum Thema "fahrscheinloser ÖPNV" etwas mit Fakten und Argumenten anzureichern. Zu den einzelnen Fragen: Wie hoch sind die Erlöse aus dem Fahrscheinverkauf in Euro pro Jahr? 2013: ca. 26,7 Mio. Euro In welcher jährlichen Höhe fallen Erlöse aus dem Verkauf von Sondertickets an und wie werden die Ermäßigungen kompensiert? 2013: ca. 11,9 Mio Euro (inkl. Studi-Ticket) In den meisten Fällen handelt es sich nicht um Ermäßigungen, sondern um Kalkulationen, die Besonderheiten mit wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen. Für die Ausbildungsverkehre, darunter fallen auch die StudiTickets und die Beförderung von Schwerbehinderten, erhält die MVG Ausgleichszahlungen in Höhe von ca. 4,4 Mio Euro (2013). Bei der sozialen Monatskarte gibt es keinen finanziellen Ausgleich. Beim StudiTicket ist es ein Solidarmodell bei dem alle Studenten - egal ob Nutzung oder nicht - zahlen müssen. Zudem ist es ein für die MVG ein sehr günstiger Vertriebsweg. Beim JobTicket beteiligt sich der Arbeitgeber in unterschiedlicher Größenordnung (firmenspezifisch), zudem werden zusätzliche Kunden angesprochen, die die MVG ohne dieses Direktmarketinginstrument nicht erreichen würde. Welche Kosten entstehen durch Ticketverkauf, Wartung und Instandhaltung der Fahrscheinautomaten, der Fahrgastkontrollen, des Mahnwesens einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten pro Jahr? Bitte Einzelpositionen getrennt nach Personal- und Sachkosten angeben. Die Angabe der Kosten von Einzelpositionen ist aus unserer Sicht nicht aussagekräftig bzw. hilfreich. Beispielhaft deutlich wird das am Fahrerverkauf, der auf der einen Seite sehr kundenfreundlich ist, dessen Kosten sinnvoll aber nicht abgegrenzt werden können. Dementsprechend gibt es keine Zahlen bei der MVG. Nach den Entwicklungen der letzten Jahre kann bei der MVG von Vertriebskosten in einer Größenordnung von 5,5 - 6 % der Fahrgeldeinnahmen ausgegangen werden. Die immer mal wieder bundesweit öffentlich genannten Vertriebsaufwendungen im ÖPNV von 10 - 15 % (!) der Fahrgeldeinnahmen lassen sich für uns nicht nachvollziehen und haben nach unseren Erfahrungen in städtischen Verkehren, zumindest im Rhein-Main-Gebiet, keine realistische Grundlage. Ein besonderes Thema in Mainz ist die Fahrscheinkontrolle. Dank der Kontrollen, einem hohen Anteil an studentischen Verkehren und vielleicht auch auf Grund der Mentalität der Mainzer hat die MVG eine im Bundesvergleich niedrige Qoute von Fahrgästen ohne gültigen Fahrtausweis. Dank der Unterstützung durch den Verbund RMV und die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen wird der Aufwand bis auf einen (jährlich stark schwankenden) Anteil von ca. 200 TEUR durch die Einnahmen aus dem "Erhöhten Beförderungsentgelt" gedeckt. Getrennt ausgewiesen bzw. erfasst werden die Kosten nicht, sie sind aus Sicht der MVG Teil der Vertriebskosten und führen auch zu Mehreinnahmen beim Fahrscheinverkauf, die nicht quantifiziert werden können. An den Mainzer Hochschulen gibt es gegenwärtig mehr als 35.000 Studierende, alle mit dem Studiticket ausgestattet und somit praktisch landesweit mobil im ÖPNV. Erhält die MVG durch diese lokale Konzentration zusätzliche Mittel und wenn ja, in welcher Höhe? Über das StudiTicket besteht ein Vertrag der MVG mit den ASten der Mainzer Hochschulen, der Fahrpreis wurde auf Basis der Nutzung kalkuliert und wird regelmäßig angepasst. Der Vertrag der MVG regelt die Nutzung in Mainz/Wiesbaden und im RMV-Gebiet, für den RNN und einige kleinere Zusatzleistungen besteht ein separater Vertrag. Das Ticket gilt nicht landesweit in Rheinland-Pfalz, sondern lediglich im RNN-Gebiet und auf einigen angrenzenden Strecken bzw. Bereichen. Es gibt eine detaillierte Zusammenstellung auf der AStA-Seite der Uni Mainz im Internet. Die Studi-Ticket-Einnahmen belaufen sich auf ca. 7 Mio Euro für MVG und ESWE-Verkehr. Die Studi-Tickets werden von den Bundesländern als Ausbildungsverkehr gefördert, die Förderung liegt in Rheinland-Pfalz bei ca. 1 Mio. Euro, in Hessen ist sie auf Grund einer langjährigen Pauschalierung nicht von den Zuschüssen für Schüler- und Azubi-Fahrten abzugrenzen. Theoretisch kann jeder Bürger mit einer abgeschlossenen Ausbildung ein Hochschulstudium aufnehmen und durch Zahlung des Semesterbeitrags den ÖPNV landesweit ohne weitere Kosten nutzen. Welche Auswirkungen sehen Sie für die Finanzierung des ÖPNV in Mainz, wenn für diese Option öffentlichkeitswirksam geworben würde? Rein in der Theorie (ohne Berücksichtigung der begrenzten Zugangsmöglichkeiten an den Hochschulen): Das Studi-Ticket wird solidarisch finanziert, der günstige Preis entsteht u.a. dadurch, dass alle Studenten im Rahmen des Semesterbeitrages in Mainz ca. 170,- EUR für den ÖPNV bezahlen (davon ca. 100,- EUR für Mainz/Wiesbaden), ein Teil den ÖPNV aber kaum oder wenig nutzt. Insofern sind finanzielle Auswirkungen abhängig von der tatsächlichen Nutzung. Es gibt zwei extreme Möglichkeiten, ein Berufspendler Mainz-Bingen, der statt einer regulären Jahreskarte (missbräuchlich) auf ein Studi-Ticket umsteigt, führt bei gleicher Nutzung zu deutlichen Einnahmeverlusten im ÖPNV in Mainz und beim RNN, ein Pendler Ingelheim-Frankfurt zu Mehreinnahmen in Mainz/Wiesbaden ohne entsprechende Nutzung und deutlichen Verlusten in den Verbünden RNN und RMV. Diese Überlegungen sind aber tatsächlich theoretisch. Bei der nächsten Fahrgasterhebung, und im Falle eines spürbaren Effektes, gemessen an steigenden Studentenzahlen, könnte man eine Erhebung auch kurzfristig punktuell durchführen, wird die Änderung der Nutzung der StudiTickets erfasst und bewertet. Ggfs. müssten dann alle Studenten höhere Studi-Ticket-Preise für die "Trittbrettfahrer" bezahlen, oder der Preis für Mainz/Wiesbaden sinkt, weil mehr Leute den Semesterbeitrag zahlen, ohne den ÖPNV in Mainz/Wiesbaden zu nutzen. Zudem wird bei einer erfolgreichen öffentlichen Aktion auch das Land seine Förderung zu Recht hinterfragen. Da sich die meisten Parkhäuser im Mainzer Zentrum oder an Hauptverkehrsadern befinden, hätten wir gerne von Ihnen erläutert, aufgrund welcher Zielsetzung Sie zu der Übereinkunft mit den Parkhausbetreibern gelangt sind, dass der Parkschein gleichzeitig Fahrschein sein soll und somit gefördert wird, dass der Bürger zunächst mit dem Pkw in die Stadtmitte fährt, um von dort auf die Dienste des ÖPNV umzusteigen. Möchten Sie auch in Zukunft an dieser Praxis festhalten? Auch wenn die Beantwortung der Frage nach unserem Ermessen über den Informationsanspruch hinausgeht (wie auch schon Frage 5.) antworten wir doch gerne: Die MVG möchte an dem Angebot im Sinne einer integrierten Mobilität festhalten, der Vertrag zwischen PMG und MVG wurde gerade für 5 Jahre verlängert. Die Nutzung des ÖPNV durch die Parker wird der MVG von der PMG vergütet. Ausgangspunkt des speziellen Angebotes in Mainz war vor Jahren das damals etwas abseits gelegene Parkhaus am Hauptbahnhof, dessen Nutzung, auch zur Entlastung der Innenstadt vom Parksuchverkehr, verbessert werden sollte. Gleichzeitig soll aber auch eine verkehrliche Entlastung in der Innenstadt durch Vermeiden von Umparken aus Bequemlichkeit erreicht werden. Der Preis für das Jobticket beträgt für Mitarbeiter der Stadt Mainz oder andere große öffentliche und private Arbeitgeber zurzeit 30,- EUR monatlich, für das Sozialticket für Empfänger von Transferleistungen veranschlagen Sie hingegen das Doppelte. Bitte erläutern Sie uns welche politischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen Ihrer diesbezüglichen Kalkulation zu Grunde liegen? Den Preis von 30,- EUR im Monat kennen wir für die Stadt Mainz nicht, die Stadt ist aber mit einem sehr alten Vertrag ohne Nutzung des RNN oder RMV auch kein geeignetes Beispiel mehr. Jedes Job-Ticket wird firmenspezifisch vor dem Hintergrund der derzeitigen und erwarteten Nutzung betriebswirtschaftlich kalkuliert. Der Eigenanteil der Nutzer ergibt sich dann zusätzlich noch aus dem Beitrag, den der Arbeitgeber leistet. Er schwankt zwischen Null, bei Übernahme aller Kosten durch den Arbeitgeber, und Beträgen bis über 50,- EUR für die Nutzung im RNN oder RMV. Die "politischen Überlegungen" der MVG beschränken sich auf rein unternehmenspolitische bzw. strategische Aspekte im Sinne des Erfolgs für den ÖPNV und die MVG unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung als öffentliches Unternehmen der Stadt Mainz. Die Zuständigkeit für die Sozialpolitik liegt bei Bund, Ländern und Gemeinden und ist nicht Aufgabe eines Verkehrsunternehmens. Gestattet sei aber der Hinweis, dass die MVG einmal eine Kalkulation in Anlehnung an das StudiTicket oder ein Jobticket für ein Sozialticket grob durchgerechnet hat. Danach wäre die kostenlose Nutzung des ÖPNV für den gesamten Personenkreis in Mainz/Wiesbaden möglich, wenn der pauschal kalkulierte Anteil für den ÖPNV aller Betroffenen (im Sinne einer solidarischen Finanzierung aller Betroffenen) dafür bereitgestellt wird. Dafür fehlen aber gesetzliche Grundlagen. Gibt es aufgrund von Vereinbarungen mit benachbarten Verkehrsverbünden Ausgleichszahlungen in die eine oder andere Richtung? Falls dies zutrifft, in welcher Höhe? Alle Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf laufen vertragsgemäß durch die Einnahmeaufteilungsverfahren beim RMV, und in geringerem Umfang beim RNN. Eine andere Regelung ist in einem großen Verkehrsverbund auch nicht möglich. Dabei werden die tatsächlichen Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf nach der Nutzung der jeweiligen Fahrkarten auf den unterschiedlichen Verkehrsmitteln (z.B. Fahrkarte Mainz - Frankfurt: Bus in Mainz, S-Bahn nach Frankfurt, U-Bahn in Frankfurt) verteilt, in der Höhe abgeglichen und mit einer Jahresabrechnung ausgeglichen. Welche Schwierigkeiten sehen Sie bei Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV im Tarifgebiet Mainz-Wiesbaden aufgrund von laufenden Verträgen mit überregionalen ÖPNV-Partnerunternehmen? Zu welchem Zeitpunkt wären diese Verträge kündbar bzw. neu zu verhandeln? Der fahrscheinlose ÖPNV ist seit Jahren auch das Ziel im RMV durch die Einführung des E-Tickets. Gemeint ist aber sicherlich ein fahrscheinloser ÖPNV im Sinne einer kostenlosen Nutzung (der einzelnen Fahrt). Das ist eine faszinierende theoretische Überlegung, in der Praxis einer komplexen und im Kundeninteresse eng vernetzten Verbundlandschaft wie im Rhein-Main-Gebiet aber isoliert kaum umsetzbar. Eine Realisierung in Mainz/Wiesbaden alleine ist praktisch nicht vorstellbar, zumal das Verkehrsgebiet auch Teile der Landkreise Groß-Gerau (Mainspitze), Main-Taunus (Hochheim) und Mainz-Bingen (Zornheim, Wackernheim) umfasst und damit von den Grenzen der Gebietskörperschaften abweicht. Notwendig wäre der Austritt aus den beiden Verbünden RMV und RNN. Dem stehen landesrechtliche Vorgaben entgegen, die allerdings eventuell durch die Existenz des Verkehrsverbundes Mainz-Wiesbaden umgangen werden könnten. Es entstünden aber wieder erhebliche Zugangshemmnisse für den ÖPNV. Das betrifft z.B. den Schienenverkehr, der in der Verantwortung des RMV und in Rheinland-Pfalz des Schienenpersonenzweckverbandes Rheinland-Pfalz Süd liegt und nicht mehr integriert wäre. Die S-Bahn zwischen Mainz und Wiesbaden oder die Züge im Stadtgebiet, z.B. von Laubenheim in die Stadt Mainz, könnten nicht mehr bzw. nicht ohne Fahrkarte genutzt werden. An der Stadtgrenze entsteht zudem ein Systembruch, der die Stadt-Umland-Linien in Frage stellt. Der konsequente Verzicht auf die Vertriebsinfrastruktur um Kosten zu sparen, führt dazu, das jeder Fahrgast an der Grenze des Verkehrsgebietes eine Fahrkarte für die Fortsetzung der Fahrt kaufen müsste. Das betrifft in Mainz/Wiesbaden ca. 20 Mio. Fahrgäste im Jahr und wäre ein gravierender Rückschritt. Ein weiteres Problem: Die Zuschüsse für die Schülerbeförderung und den kostenlosen Transport der Schwerbehinderten werden auf der Basis von Einnahmen berechnet und sind entsprechend dynamisch. Bei einem Wegfall der Einnahmen fällt die Berechnungsgrundlage (und auch der heutige Rechtsanspruch) weg. Mit freundlichen Grüßen