ÖPNV "Datendrehscheibe" Thüringen

- In Gesprächen zu Offenen Mobilitätsdaten (Open Data) mit dem Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) wurde mehrfach eine "Erfurter Datendrehscheibe", welche sämtliche SOLL- und IST-Daten des ÖP(N)V und StPNV sammelt erwähnt. Bitte senden Sie uns umfassende Informationen zu diesem Projekt, insbesondere zu den Aspekten der öffentlichen Förderung zu.

- Wer ist der "Eigentümer" der Daten der Drehscheibe? Unter welchen Regelungen ist hier eine Weiterverwendung der Daten (nach Informationsweiterverwendungsgesetz) durch Dritte angedacht bzw. möglich.

- Wie ist hat sich die Förderung der Verkehrsbetriebe- und verbünde in den letzten 25 Jahren durch das Land und die Kommunen entwickelt und wie sehen hier die Prognosen für die nächsten 5-10 Jahre aus?
Eine Unterscheidung nach Infrastrukturkosten, Kosten für Fahrzeuge, Personalkosten und Kosten für IT-Projekte wäre wünschenswert.

- Welche Projekte gibt es derzeit um die Digitalisierung des ÖPNV in Thüringen voranzutreiben. Welche Verkehrsunternehmen und -Verbünde sind hieran beteiligt?

- Welche Pläne gibt es auf Landesebene die Bereitstellung von freien SOLL-, IST- und Tarif-Daten (Open Data, GTFS o.ä.) zu fördern? Welche Kooperationen gibt es hier mit Open Data Initiativen in anderen Bundesländern (z.B. OpenNRW), auf Bundesebene (BMVI, mCloud, MDM, ...) oder in anderen Ländern (Swiss Public Transport API, Transport API UK)?

- Nach § 2 Abs. 1 ThürÖPNVG ist der ÖPNV in Thüringen aktiver Teil des Umweltschutzes. Würden hierdurch die SOLL-, IST- und Tarifdaten des ÖPNV nicht automatisch unter eine modere, sachgerechte, Lesart des Umweltinformationsgesetzes fallen und somit frei verfügbar im Sinn von Open Data sein?

- Wie hoch schätzen sie die Nachteile und wirtschaftliche Verluste Thüringischer Firmen auf Grund der Tatsache ein, dass z.B. der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) Zugriff auf seine Daten nur gegen einmalige Anschlussgebühren von ca. 15000€ und jährlichen Gebühren von ca. 1500€ anbietet, gleichzeitig diese Daten aber kostenlos an globale Wettbewerber wie z.B. Google weiterleitet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
  • Kosten dieser Information:
    82,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - In Ges…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
ÖPNV "Datendrehscheibe" Thüringen [#21713]
Datum
3. Juni 2017 23:57
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In Gesprächen zu Offenen Mobilitätsdaten (Open Data) mit dem Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) wurde mehrfach eine "Erfurter Datendrehscheibe", welche sämtliche SOLL- und IST-Daten des ÖP(N)V und StPNV sammelt erwähnt. Bitte senden Sie uns umfassende Informationen zu diesem Projekt, insbesondere zu den Aspekten der öffentlichen Förderung zu. - Wer ist der "Eigentümer" der Daten der Drehscheibe? Unter welchen Regelungen ist hier eine Weiterverwendung der Daten (nach Informationsweiterverwendungsgesetz) durch Dritte angedacht bzw. möglich. - Wie ist hat sich die Förderung der Verkehrsbetriebe- und verbünde in den letzten 25 Jahren durch das Land und die Kommunen entwickelt und wie sehen hier die Prognosen für die nächsten 5-10 Jahre aus? Eine Unterscheidung nach Infrastrukturkosten, Kosten für Fahrzeuge, Personalkosten und Kosten für IT-Projekte wäre wünschenswert. - Welche Projekte gibt es derzeit um die Digitalisierung des ÖPNV in Thüringen voranzutreiben. Welche Verkehrsunternehmen und -Verbünde sind hieran beteiligt? - Welche Pläne gibt es auf Landesebene die Bereitstellung von freien SOLL-, IST- und Tarif-Daten (Open Data, GTFS o.ä.) zu fördern? Welche Kooperationen gibt es hier mit Open Data Initiativen in anderen Bundesländern (z.B. OpenNRW), auf Bundesebene (BMVI, mCloud, MDM, ...) oder in anderen Ländern (Swiss Public Transport API, Transport API UK)? - Nach § 2 Abs. 1 ThürÖPNVG ist der ÖPNV in Thüringen aktiver Teil des Umweltschutzes. Würden hierdurch die SOLL-, IST- und Tarifdaten des ÖPNV nicht automatisch unter eine modere, sachgerechte, Lesart des Umweltinformationsgesetzes fallen und somit frei verfügbar im Sinn von Open Data sein? - Wie hoch schätzen sie die Nachteile und wirtschaftliche Verluste Thüringischer Firmen auf Grund der Tatsache ein, dass z.B. der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) Zugriff auf seine Daten nur gegen einmalige Anschlussgebühren von ca. 15000€ und jährlichen Gebühren von ca. 1500€ anbietet, gleichzeitig diese Daten aber kostenlos an globale Wettbewerber wie z.B. Google weiterleitet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713]
Datum
1. August 2017 09:27
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen“ vom 03.06.2017 (#21713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713] Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die …
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713]
Datum
3. August 2017 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage, aber hierzu waren noch einige umfangreiche Recherchen meinerseits erforderlich. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier vor und können grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass wir dem VMT und BBT Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben, weil nicht auszuschließen war, dass durch Ihren Antrag Geschäftsgeheimnisse berührt sein könnten. Nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes kann der Anspruch auf Informationszugang unter Umständen ausgeschlossen sein, wenn hierdurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Der VMT und BBT haben jedoch keine Einwände erhoben. Wie von Ihnen erbeten, mache ich darauf aufmerksam, dass die Auskunft gemäß § 10 Abs. 1 ThürIFG kostenpflichtig ist. Es liegt hier kein Fall der verwaltungskostenfreien Erteilung einer einfachen Auskunft vor. Der Verwaltungsaufwand ergab sich hier insbesondere aus der Prüfung der vertraglichen Grundlagen, der Rechtslage, der Einbeziehung anderer Stellen (VMT, BBT) mit entsprechender Korrespondenz und schließlich der Recherche nach den eigentlichen Unterlagen. Die Gebühr wird errechnet nach der Anlage 1 zur Thüringer Allgemeinen Kostenverordnung, danach ist die Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen (20,50 Euro pro 15 Minuten). Es ist auf dieser Grundlage voraussichtlich mit Kosten i.H.v. 123 Euro zu rechnen. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie bei dieser Sachlage von Ihrem Informationsbegehren Abstand nehmen oder ob Sie bereit sind, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ggf. entstehende Gebühren zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713] Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrtAntrag…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713]
Datum
3. August 2017 16:19
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrtAntragsteller/in um die Sache ein wenig zu beschleunigen würde ich die Kosten _unter Vorbehalt_ einer weiteren Prüfung durch Dr. Hasse und FragDenStaat übernehmen, dies allerdings auch als einen guten Anlass für eine Refinanzierung der Kosten mittels eines Spendenaufrufs ansehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713]
Datum
14. September 2017 14:14
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV "Datendrehscheibe" Thüringen“ vom 03.06.2017 (#21713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Ihre letzte Reaktion war am 3. August 2017. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: ÖPNV "Datendrehscheibe" Thrüingen [#21713]
Datum
24. Januar 2018 22:31
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV "Datendrehscheibe" Thüringen“ vom 03.06.2017 (#21713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 201 Tage überschritten. Mittlerweile liegt uns auch eine Stellungnahme von Dr. Hasse vor, der ihre Gebührenkalkulation schlüssig findet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und wie in diesem Fall weiter vorgegangen werden kann, damit wir die Informationen demnächst erhalten können. Außerdem würde uns interessieren in wiefern ein Thüringer Transparenzgesetz hier zu einer anderen Entscheidung bzgl. der Gebühren geführt hätte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
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AW: IFG-Anfrage zur ÖPNV-"Datendrehscheibe" Thüringen [#21713]
Sehr geehrte Damen und Herren, besten D…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur ÖPNV-"Datendrehscheibe" Thüringen [#21713]
Datum
1. März 2018 01:45
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre ersten Informationen zur ÖPNV-"Datendrehscheibe" Thüringen. Zu 1) Sie geben hier zwar netterweise an, dass bislang 1.082.000€ Fördermittel im Zusammenhang mit der Datendrehscheibe geflossen sind, allerdings können wir uns als größten Teils Informatiker beim besten Willen nicht vorstellen _was_ dieses Projekt so teuer macht. Wir bitten Sie deshalb ein wenig genauer auf die geförderten Projekte und Einzelposten der Förderung einzugehen, da wir davon ausgehen, dass hier detailliertere Finanzpläne und Abrechnungen vorliegen. Auch wäre es interessant zu erfahren wie sich die Fördermittel auf die einzelnen Konsortialpartner aufteilt. Zu 2) Wie würden Sie "ortsüblich" in §40 Abs. 4 PBefG für Städte und Bundesländer interpretieren die Open Data in ihrer IT und Digitalisierungs-Strategie als ein wichtiges Ziel definiert haben, oder, wie im Fall der Stadt Jena, wenn der Stadtrat das Ziel getroffen hat Jena zu einer sogenannten "Smart City" weiter zu entwickeln? Die Veröffentlichung als Open Data und damit in einer digitalen, offenen und maschinenlesbaren Form stellt meiner Meinung nach sicherlich auch keine neue Form der Veröffentlichung dar, sondern ist lediglich ein neues, zeitgemäßes Transportmedium für Informationen aller Art. Gesetzestexte und amtliche Bekanntmachungen werden ja auch ohne vorherige Gesetzesänderung im Internet veröffentlicht. Im Fall der Stadt Jena ist der Nahverkehr Jena eine 100%ige Tochter der Stadt Jena. Würden Sie in diesem Fall zustimmen, dass auch die Fahrplandaten, Tarifinformationen und Echtzeitdaten im Stadtgebiet damit unter das IFG fallen? Zu 5) Wir finden es ein wenig seltsam, dass 1,5 Mrd. € seit 1991 in den ÖPNV in Thüringen investiert worden sind und zentrale Digitalisierungsprojekte, wie das von Ihnen erwähnte DELFI-Projekt, seit 20 Jahren noch nicht wirklich Wirkung gezeigt haben. Damit ist DELFI noch langsamer als die Elbphilharmonie oder der Flughafen Berlin-Brandenburg. Wie erklären Sie sich diese lange Verzögerung? Ist es also nicht vielleicht Zeit die Strategie zu ändern? Deshalb würden wir Sie bitten uns weitergehende Informationen zu Fördermitteln im Bereich ÖPNV, insbesondere zum Thema Digitalisierungs- und Kooperationsförderung zukommen zu lassen. Wir würden gern ein eigenes Förderprojekt einreichen um, ähnlich unserem Demokratie.io-Projekt "Un/Sichtbares Jena" https://demokratie.io/gewinner/ , mit öffentlichen Fördermitteln das umzusetzen, was andere in Thüringen bislang nicht erreicht haben. Wir denken hier an 20-25k€ zzgl. möglicher Gebühren für den Anschluss an die bestehende ÖPNV-"Datendrehscheibe" Thüringen. Wir würden dann selbst die Umwandlung und Bereitstellung von zielgruppengerechten Offenen Datensätzen (GTFS, GTFS-RealTime, OpenStreetMap, OpenRailMap, Mängelmelder, MDM, mCloud, GovData, ...) vornehmen und auch den Quellcode hierfür als OpenSource veröffentlichen. Desweiteren hatten wir gerade diese Woche ein erstes Treffen mit dem TMWWDG zum Thema eines bürgerwissenschaftlichen Sensordatennetzwerkes in Jena/Gera. Wir würden den jeweiligen Nahverkehrsunternehmen auch anbieten auf eine deutlich effizientere und genauere Art und Weise als deren derzeitige Planungen die Echtzeitpositionen und damit auch die Verspätungen des Nahverkehrs zu erfassen und als Open Data (bzw. in Falle von Service-Level-Agreements kostenpflichtig) an den Nahverkehr weiter zu geben. Zu 6) Ihre Ausführung zu den Effekten von Fahrplandaten ist unserer Meinung nach wenig stichhaltig, da sich auch Daten über Feinstaub oder Lärm selten direkt auswirken. Es geht immer um indirekte Wirkungen auf den Menschen, die Umwelt und die Gesellschaft und nicht-offensichtliche Zusammenhänge. Zu 7) Bitte erläutern Sie und im Detail wie sich eine allgemeine Veröffentlichung von Echtzeitdaten, welche derzeit z.B. in der MeinJena-App verfügbar sind, auf das System oder den Datenschutz auswirken könnten. Wir können diese Daten bereits jetzt ohne größere Probleme abfragen und nutzen... allerdings ohne eine konkrete (offene) Lizenz. Deshalb wirken diese Argumente wenig stichhaltig. Eine technische Begründbarkeit ist unserer Meinung nach nicht erkennbar. Wo finden wir derzeit eigentlich die von Ihnen erwähnten Fahrplandaten als Open Data (GTFS)? Laut Auskunft des Nahverkehrs Jena ist eine Veröffentlichung z.B. auf der Webseite des Nahverkehrs derzeit nicht geplant. Dies wirkt wiederum ein wenig seltsam. Wieso werden Offene Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht? Zu den Gebühren: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Gebührenbescheid auf Grund mangelnder Grundlage widersprechen. Wir sehen zentrale Bestandteile unserer IFG-Anfrage, auch nach Monaten der Bearbeitung, noch immer nicht beantwortet. So besteht Ihre Antwort auf unsere erste Frage im großen und ganzen aus vier Zahlenwerte für die Fördermittel in den Jahren 2014 bis 2017. Wir gehen eigentlich davon aus, dass dies auf Knopfdruck in ihrem Ministerium oder zu mindest im Finanzministerium sofort abrufbar ist. Alle weitere Informationen und vor allem das Informationsmaterial des VMTs sind maximal als einfache Auskunft zu werten, da es im Internet frei verfügbar deutlich detaillierte technische Informationen zur Datendrehscheibe gibt. Die von uns angefragten Hintergrundinformationen zu diesen Projekte, z.B. Konsortialpartner, Projektbeschreibung, öffentliche Ausschreibungen im Rahmen der Projekte, (Zwischen-)Ergebnisse, etc.pp wurden bislang nicht geliefert. Wir stellen ja nicht IFG-Anfragen um bereits bekannte Informationen nochmals von Ihnen zu erhalten, sondern um tiefer gehende Einblicke in Ihre Akten zu erhalten. Auch Haushaltspläne sind uns bekannt, da diese ebenfalls zumindest als PDF im Internet verfügbar sind. Bitte erläutern Sie uns wie es sein kann, dass Sie seit 1991 1,5 Mrd. € an Fördermitteln ausgeschüttet haben, aber eher allgemeine Informationen auf knapp unter 4 DIN A4 Seiten als nicht mehr "einfache Auskünfte" einschätzen? Wir gehen eigentlich davon aus, dass es eine Kernaufgabe Ihres Ministeriums ist zu genau diese Fragen zum ÖPNV jederzeit Auskunft geben zu können. Mitarbeiter des Ministeriums geben hin und wieder auch Vorträge oder Vorlesungen an Universitäten zu diesem Thema (sind diese Materialien eigentlich irgendwo frei verfügbar?). Somit können wir keine Rechtfertigung für diese Gebühren erkennen. Falls Sie dennoch an den Gebühren festhalten, so bitten wir Sie diese Aufforderung an unser BMFSFJ-gefördertes Projekt zu richten, da unser Interesse an den ÖPNV-Daten im direkten Zusammenhang mit der Entwicklung eines Mängel- und Anliegenmelders zur Förderung der digitalen Demokratie in Smarten Offenen Städten steht. Die Adresse lautet: witelo e.V. BMFSFJ-Projekt "Un/Sichtbares Jena" z.H. Antragsteller/in Antragsteller/in Löbstedter Straße 67 << Adresse entfernt >> Bitte teilen Sie uns für diesen Fall einen neuen Verwendungszweck mit. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Von
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Mahnung
Datum
23. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen