Optionen für Begründungen von Verwaltungsakten nach § 309 Abs. 2 SGB III

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

I. bitte teilen Sie mit, ob die Agentur für Arbeit Berlin Mitte genau die gleichen Begründungen für Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III verwendet wie diejenigen, die die Bundesagentur für Arbeit den Dienst- und Geschäftsstellen zur Verfügung stellt. Die Begründungen sind gemäß der Auskunft der BA:

1. einen Vermittlungsvorschlag besprechen
2. Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen
3. das Ergebnis des Vermittlungsvorschlages bei der Firma … besprechen
4. über eine berufliche Weiterbildung sprechen
5. über ihre Leistungsangelegenheiten sprechen
6. über Ihre berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben sprechen
7. über die Möglichkeit des gemeinsamen Bewerberaccounts der Jobbörse sprechen
8. das Ergebnis Ihrer ärztlichen/berufspsychologischen Begutachtung besprechen
9. Ihre Bewerbungsaktivitäten besprechen. Bitte bringen Sie entsprechende schriftliche Nachweise zu…
10. Terminverschiebung auf Veranlassung der AA/des JC
11. Ihr(e) Stellengesuch(e) und vermittlungsrelevanten Daten besprechen bzw. ergänzen
12. über Ihr Beratungsanliegen sprechen
13. das Ergebnis Ihrer beruflichen Weiterbildung besprechen
14. über Ihren Antrag auf Leistungen der Arbeitsförderung sprechen
15. zusammen Ihre Bewerbungsunterlagen besprechen
16. über die mit Ihnen in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Aktivitäten sprechen
17. einen gemeinsamen Termin wahrnehmen
18. Alternativer Einladungsgrund

II. Falls die Agentur für Arbeit Berlin Mitte andere oder modifizierte Begründungen für die o.g. Verwaltungsakte verwendet, teilen Sie diese bitte mit (gerne per Screenshot, wenn dies das einfachste Verfahren ist, um die Informationen zur Verfügung zu stellen).

III. Bitte teilen Sie mit, ob die in Ihrer Behörde angebotenen Optionen für die Begründung einer Meldeaufforderung nach § 309 Abs. 2 SGB III optional oder obligatorisch vom Behördenmitarbeiter angewählt werden müssen bzw. können. Folgende Handlungs-/Wahloptionen des Behördenmitarbeiters sind vorstellbar (es genügt, wenn Sie die aufgeführten Optionen a) bis f) mit ‚Ja’ oder ‚Nein’ kennzeichnen):

a) Der Behördenmitarbeiter muss eine Begründung aus der gen. Liste auswählen.
b) Der Behördenmitarbeiter kann eine Begründung aus der gen. Liste auswählen.
c) Der Behördenmitarbeiter muss die gewählte Begründung in der vorgegebenen Gestalt versenden.
d) Der Behördenmitarbeiter kann die gewählte Begründung vor dem Ausdrucken verändern.
e) Der Behördenmitarbeiter muss Freitext als Begründung des VA hinzufügen.
f) Der Behördenmitarbeiter kann Freitext als Begründung des VA hinzufügen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informieren Sie mich bitte hierüber innerhalb der Frist.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in I. bitte teilen Sie mit, ob die Agentur für Arbeit Berl…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Optionen für Begründungen von Verwaltungsakten nach § 309 Abs. 2 SGB III [#135120]
Datum
28. April 2019 21:11
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in I. bitte teilen Sie mit, ob die Agentur für Arbeit Berlin Mitte genau die gleichen Begründungen für Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 2 SGB III verwendet wie diejenigen, die die Bundesagentur für Arbeit den Dienst- und Geschäftsstellen zur Verfügung stellt. Die Begründungen sind gemäß der Auskunft der BA: 1. einen Vermittlungsvorschlag besprechen 2. Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen 3. das Ergebnis des Vermittlungsvorschlages bei der Firma … besprechen 4. über eine berufliche Weiterbildung sprechen 5. über ihre Leistungsangelegenheiten sprechen 6. über Ihre berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben sprechen 7. über die Möglichkeit des gemeinsamen Bewerberaccounts der Jobbörse sprechen 8. das Ergebnis Ihrer ärztlichen/berufspsychologischen Begutachtung besprechen 9. Ihre Bewerbungsaktivitäten besprechen. Bitte bringen Sie entsprechende schriftliche Nachweise zu… 10. Terminverschiebung auf Veranlassung der AA/des JC 11. Ihr(e) Stellengesuch(e) und vermittlungsrelevanten Daten besprechen bzw. ergänzen 12. über Ihr Beratungsanliegen sprechen 13. das Ergebnis Ihrer beruflichen Weiterbildung besprechen 14. über Ihren Antrag auf Leistungen der Arbeitsförderung sprechen 15. zusammen Ihre Bewerbungsunterlagen besprechen 16. über die mit Ihnen in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Aktivitäten sprechen 17. einen gemeinsamen Termin wahrnehmen 18. Alternativer Einladungsgrund II. Falls die Agentur für Arbeit Berlin Mitte andere oder modifizierte Begründungen für die o.g. Verwaltungsakte verwendet, teilen Sie diese bitte mit (gerne per Screenshot, wenn dies das einfachste Verfahren ist, um die Informationen zur Verfügung zu stellen). III. Bitte teilen Sie mit, ob die in Ihrer Behörde angebotenen Optionen für die Begründung einer Meldeaufforderung nach § 309 Abs. 2 SGB III optional oder obligatorisch vom Behördenmitarbeiter angewählt werden müssen bzw. können. Folgende Handlungs-/Wahloptionen des Behördenmitarbeiters sind vorstellbar (es genügt, wenn Sie die aufgeführten Optionen a) bis f) mit ‚Ja’ oder ‚Nein’ kennzeichnen): a) Der Behördenmitarbeiter muss eine Begründung aus der gen. Liste auswählen. b) Der Behördenmitarbeiter kann eine Begründung aus der gen. Liste auswählen. c) Der Behördenmitarbeiter muss die gewählte Begründung in der vorgegebenen Gestalt versenden. d) Der Behördenmitarbeiter kann die gewählte Begründung vor dem Ausdrucken verändern. e) Der Behördenmitarbeiter muss Freitext als Begründung des VA hinzufügen. f) Der Behördenmitarbeiter kann Freitext als Begründung des VA hinzufügen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informieren Sie mich bitte hierüber innerhalb der Frist. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Agentur für Arbeit Berlin Mitte
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Datum
28. April 2019 21:11
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