Ordnungen zum Alkoholkonsum auf dem Unigelände

Alle Verordnungen die den Alkoholkonsum auf dem Unigelände betreffen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungen zum Alkoholkonsum auf dem Unigelände [#239697]
Datum
2. Februar 2022 15:11
An
Universität Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verordnungen die den Alkoholkonsum auf dem Unigelände betreffen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239697/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungen zum Alkoholkonsum auf dem Unigelände…
An Universität Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungen zum Alkoholkonsum auf dem Unigelände [#239697]
Datum
4. März 2022 08:50
An
Universität Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungen zum Alkoholkonsum auf dem Unigelände“ vom 02.02.2022 (#239697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Paderborn
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsgesetz NRW (IFG) vom 2. Februar 2022 nehme ich wie …
Von
Universität Paderborn
Betreff
WG: Ordnungen zum Alkoholkonsum auf dem Unigelände [#239697]
Datum
4. März 2022 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,7 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsgesetz NRW (IFG) vom 2. Februar 2022 nehme ich wie folgt Stellung: Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Gemäß § 5 Abs. 4 IFG kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden kann. Alle Ordnungen der Universität Paderborn werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn bekannt gemacht und können dort eingesehen werden: https://digital.ub.uni-paderborn.de/t... Mit freundlichen Grüßen