Ordnungsamt, allgemeiner Ordnungsdienst

-Aktuell genutzter Schlagstock der Beschäftigten der Ordnungsämter (Hersteller, Modell, Maße, usw.)
-Rechtsgrundlage zum Führen dieser Waffe
-Auswahlentscheidung zum o.g. Schlagstock
-Gefahrenanalyse/ Gefährdungsbeurteilung
-Historie der Einsatzmittel seit Gründung der Ordnungsämter

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
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Joseph Schaeffler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Joseph Schaeffler
Betreff
Ordnungsamt, allgemeiner Ordnungsdienst [#226828]
Datum
16. August 2021 10:49
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Aktuell genutzter Schlagstock der Beschäftigten der Ordnungsämter (Hersteller, Modell, Maße, usw.) -Rechtsgrundlage zum Führen dieser Waffe -Auswahlentscheidung zum o.g. Schlagstock -Gefahrenanalyse/ Gefährdungsbeurteilung -Historie der Einsatzmittel seit Gründung der Ordnungsämter
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joseph Schaeffler Anfragenr: 226828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226828/
Mit freundlichen Grüßen Joseph Schaeffler

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. August 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort

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