Ordnungsaußendienst / Spielplatz Grünberger Straße

- Eine Aufstellung der letzten Besuche des Ordnungsaußendienstes beim Spielplatz Grünberger Straße und ggf. die entsprechenden Feststellungen.

- Wie oft werden öffentliche Spielplätze in Osnabrück durch den Ordnungsaußendienst bestreift?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungsaußendienst / Spielplatz Grünberger Straße [#230672]
Datum
7. Oktober 2021 07:21
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung der letzten Besuche des Ordnungsaußendienstes beim Spielplatz Grünberger Straße und ggf. die entsprechenden Feststellungen. - Wie oft werden öffentliche Spielplätze in Osnabrück durch den Ordnungsaußendienst bestreift?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230672/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in die Fragestellungen beantworte ich wie folgt: 1. Der Spielplatz ist aufgrund von Hinwe…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: [EXTERNE MAIL] Ordnungsaußendienst / Spielplatz Grünberger Straße [#230672]
Datum
22. Oktober 2021 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,2 KB


Sehr Antragsteller/in die Fragestellungen beantworte ich wie folgt: 1. Der Spielplatz ist aufgrund von Hinweisen im Bürgerforum im Herbst letzten Jahres für ca. 4 Wochen sehr regelmäßig vom Ordnungsaußendienst zu unterschiedlichen Zeiten aufgesucht worden. Die genaue Anzahl der Bestreifungen lässt sich ohne hohen Verwaltungsaufwand nicht mehr recherchieren. Allerdings konnten keine Verstöße oder besonderen Auffälligkeiten festgestellt werden. Insofern sind diese regelmäßigen Bestreifungen dann wieder eingestellt worden. 2. Die Bestreifung von öffentlichen Spielplätzen ist keine Schwerpunktaufgabe des Ordnungsaußendienstes. Bezogen auf die ganz überwiegende Anzahl an Spielplätzen in Osnabrück besteht für eine regelmäßige Bestreifung kein ordnungsrechtlicher Anlass. Regelmäßig werden lediglich die Großspielplätze aufgesucht. Bei entsprechenden Anlässen werden diese täglich, erforderlichenfalls auch mehrmals täglich, bestreift. Mit freundlichen Grüßen