Ordnungsgeld gemäß §335 Handelsgesetzbuch
Wie hoch ist der Prozentsatz der gemäß §325 Handelsgesetzbuch veröffentlichungspflichtigen Unternehmen, die Ordnungsgeld gemäß §335 gezahlt haben oder aktuell noch zahlen müssen?
Ergebnis der Anfrage
Herzlichen Dank an Herrn Wehrmeyer und die anderen Menschen, die für dieses wunderbare Portal verantwortlich sind, das mir hier hervorragend geholfen hat. Zum ersten Mal habe ich auf meine Fragen überhaupt eine Antwort des Bundesamtes für Justiz erhalten! Allerdings keine korrekten Antworten auf die einfachen beiden Fragen nach Zahlungen und Forderungen zu einem Stichtag. Verschiedene Zahlenangeben habe ich erhalten, die aber schon deutlich zeigen, dass das Ordnungsgeldverfahren viel zu vielen Unternehmen unbekannt war und viel zu viele unverhältnismäßig hohes Ordnungsgeld gezahlt haben, bzw. noch zahlen müssen.
Ich verstehe nicht, warum der erste Antwortbrief jetzt hier plötzlich als "nicht öffentlich" erscheint. Vielleicht weil die Person, die als Bearbeiterin angegeben ist, Nachfragen nicht beantworten kann?
Weil aber die Antworten (vom 13. und 26.9.2011) stark nachgefragt werden, sehr wohl zu veröffentlichen sind – die meisten im wesentlichen auch in der Bundestagsdrucksache 17/5028 vom 15.3.2011 nachzulesen sind - möchte ich die vielen Zahlenangaben, die ich selbst erhalten habe, hier wiedergeben:
Gut eine Million veröffentlichungspflichtige Unternehmen gibt es. Und allein für das Rechnungsjahr 2006 wurden allein im Jahr 2008 schon 460.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
Nachfolgend die weiteren Angaben, zuerst allein das Rechnungsjahr 2006 und das Einleitungsjahr 2008 betreffend:
1) 25 % der Unternehmen mussten mindestens einmal Gebühren und Auslagen in Höhe von 53,50 € bezahlen. Gegen fast 8% der Unternehmen wurde Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € festgesetzt.
Danach dann die Zahlen das Rechnungsjahr 2007 und das Einleitungsjahr 2009 betreffend:
2) 123.000 Ordnungsgeldverfahren wurden eingeleitet, 9% der Unternehmen mussten wieder mindestens einmal Gebühren und Auslagen in Höhe von 53,50 € bezahlen. Gegen 34.000 Unternehmen (mehr als 3 %) wurden wieder Ordnungsgelder festgesetzt (in der Regel mindestens 2500 €).
Zum Schluss die Zahlen das Rechnungsjahr 2008 und das Einleitungsjahr 2010 betreffend:
3) 144.000 Ordnungsgeldverfahren wurden eingeleitet, 11% der Unternehmen mussten wieder mindestens einmal Gebühren und Auslagen in Höhe von 53,50 € bezahlen. Gegen 27.000 Unternehmen (mehr als 2 %) wurden wieder Ordnungsgelder festgesetzt (in der Regel mindestens 2500 €).
Zum besseren Verständnis dieser Aufsplittung nach Einleitungsjahren (vom Bundesamt für Justiz vorgenommen) ist zu erläutern, dass bis 2 Jahre nach verspäteter Veröffentlichung noch nachträglich Ordnungsgelder festgesetzt werden können. Wegen eines Jahresabschlusses zum 31.12.2008 zum Beispiel, der im Juli 2010 vielleicht nur leicht verspätet veröffentlicht wurde, kann noch bis Juli 2012 Ordnungsgeld festgesetzt werden, eventuell auch noch weiteres - nachträglich erhöhtes Ordnungsgeld.
Zusammenfassung der Antworten von Agnes Tillmann-Steinbuß
Anfrage erfolgreich
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Datum17. August 2011
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20. September 2011
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