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Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen wie viele GmbH, die weniger als

- 10 Mitarbeiter an den Bundesanzeiger gemeldet und
- eine Bilanzsumme von weniger als 500.000 EUR aufweisen

sind im Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG Ordnungsgelder von

- mehr als 2.500 EUR, aber weniger als 5.000 EUR
- mehr als 5.000 EUR, aber weniger als 7.500 EUR
- mehr als 7.500 EUR, aber weniger als 10.000 EUR
- mehr als 10.000 EUR, aber weniger als 25.000 EUR
- mehr als 25.000 EUR

verhängt worden, obwohl die Handelsbilanz eingereicht wurde?

Wie vielen Beschwerden an das Bundesamt für Justiz bzgl. EHUG wurde

- nicht stattgegeben
- stattgegeben?

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Kempff

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2011
  • Frist
    1. Oktober 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
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Betreff
Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG
Datum
23. August 2011 15:52
An
Bundesamt für Justiz
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sehr geehrte Damen und Herren, gegen wie viele GmbH, die weniger als - 10 Mitarbeiter an den Bundesanzeiger gemeldet und - eine Bilanzsumme von weniger als 500.000 EUR aufweisen sind im Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG Ordnungsgelder von - mehr als 2.500 EUR, aber weniger als 5.000 EUR - mehr als 5.000 EUR, aber weniger als 7.500 EUR - mehr als 7.500 EUR, aber weniger als 10.000 EUR - mehr als 10.000 EUR, aber weniger als 25.000 EUR - mehr als 25.000 EUR verhängt worden, obwohl die Handelsbilanz eingereicht wurde? Wie vielen Beschwerden an das Bundesamt für Justiz bzgl. EHUG wurde - nicht stattgegeben - stattgegeben? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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