Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen wie viele GmbH, die weniger als
- 10 Mitarbeiter an den Bundesanzeiger gemeldet und
- eine Bilanzsumme von weniger als 500.000 EUR aufweisen
sind im Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG Ordnungsgelder von
- mehr als 2.500 EUR, aber weniger als 5.000 EUR
- mehr als 5.000 EUR, aber weniger als 7.500 EUR
- mehr als 7.500 EUR, aber weniger als 10.000 EUR
- mehr als 10.000 EUR, aber weniger als 25.000 EUR
- mehr als 25.000 EUR
verhängt worden, obwohl die Handelsbilanz eingereicht wurde?
Wie vielen Beschwerden an das Bundesamt für Justiz bzgl. EHUG wurde
- nicht stattgegeben
- stattgegeben?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Kempff
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. August 2011
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1. Oktober 2011
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