Ordnungswidrigkeiten §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom WDR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
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Jakob Daniel Marr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Ordnungswidrigkeiten §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23770]
Datum
3. Juli 2017 15:12
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom WDR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Marr, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 3. Juli 2017, die zuständigkeitshal…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23770] Z2150
Datum
17. Juli 2017 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 3. Juli 2017, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße

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Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne übersende ich Ihnen meine Postanschrift und eine persönlichen E-Mail-Adresse…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: AW: Ordnungswidrigkeiten §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23770] Z2150 [#23770]
Datum
18. Juli 2017 11:57
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne übersende ich Ihnen meine Postanschrift und eine persönlichen E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie zu erläutern, ob eine gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 23770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr << Adresse entfernt >>