Ordnungswidrigkeiten durch blockierte E-Ladesäulen im Jahr 2021

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Eine maschinenlesbare Liste aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Jahr 2021 in der Stadt Aachen aufgrund von blockierten öffentlichen Ladepunkten für E-Autos geahndet wurden.

Die Liste sollte folgende Daten enthalten:
- Datum & Uhrzeit
- Fabrikat
- Örtlichkeit
- Tatbestandsnummer
- Wurde das Fahrzeug umgesetzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten durch blockierte E-Ladesäulen im Jahr 2021 [#241569]
Datum
22. Februar 2022 01:20
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine maschinenlesbare Liste aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Jahr 2021 in der Stadt Aachen aufgrund von blockierten öffentlichen Ladepunkten für E-Autos geahndet wurden. Die Liste sollte folgende Daten enthalten: - Datum & Uhrzeit - Fabrikat - Örtlichkeit - Tatbestandsnummer - Wurde das Fahrzeug umgesetzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241569/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Ordnungswidrigkeiten durch blockierte E-Ladesäulen im Jahr 2021 [#241569] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
22. Februar 2022 01:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten durch blockierte E-Ladesä…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten durch blockierte E-Ladesäulen im Jahr 2021 [#241569] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail) [#241569]
Datum
24. März 2022 13:57
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten durch blockierte E-Ladesäulen im Jahr 2021“ vom 22.02.2022 (#241569) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ordnungsamt Aachen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 22.02.2022 Beiliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenn…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 22.02.2022
Datum
28. März 2022 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Beiliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen