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Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Fischelstraße/Weißergasse

Anzahl sog. Knöllchen bzw. abgeschleppter Fahrzeuge im Bereich der Fischelstraße, Weißer Gasse und Weißernonnengasse seit Änderung der Beschilderung im August 2019.

Hintergrund:
Vor einiger Zeit wurden im Bereich der Fischelstraße, der Weißernonnengasse sowie in Teilen der Weißer Gasse die Schilder mit Hinweisen auf Bewohnerparken entfernt. Auf Höhe des Spökes wurde ein Schild angebracht, das m.E. darauf schließen lässt, dass Bewohnerparkplätze innerhalb der markierten Flächen in diesem Bereich der Weißer Gasse, die Fischelstraße sowie Weißernonnengasse eingerichtet sind.

Leider ist die Beschilderung m.E. sehr missverständlich angebracht, was dazu führt, dass die Bewohnerparkplätze oft unberechtigt genutzt werden und auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Nach meiner Wahrnehmung wird der Bereich - seit Änderung der Beschilderung - jedoch kaum noch durch das Ordnungsamt kontrolliert bzw. Fehlverhalten nicht sanktioniert, was dazu führt, dass sich das Problem verschärft, da sich die "kostenlose Parkmöglichkeit" im innerstädtischen Bereich natürlich herumspricht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl sog. Knöll…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Fischelstraße/Weißergasse [#181184]
Datum
23. Februar 2020 22:03
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl sog. Knöllchen bzw. abgeschleppter Fahrzeuge im Bereich der Fischelstraße, Weißer Gasse und Weißernonnengasse seit Änderung der Beschilderung im August 2019. Hintergrund: Vor einiger Zeit wurden im Bereich der Fischelstraße, der Weißernonnengasse sowie in Teilen der Weißer Gasse die Schilder mit Hinweisen auf Bewohnerparken entfernt. Auf Höhe des Spökes wurde ein Schild angebracht, das m.E. darauf schließen lässt, dass Bewohnerparkplätze innerhalb der markierten Flächen in diesem Bereich der Weißer Gasse, die Fischelstraße sowie Weißernonnengasse eingerichtet sind. Leider ist die Beschilderung m.E. sehr missverständlich angebracht, was dazu führt, dass die Bewohnerparkplätze oft unberechtigt genutzt werden und auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Nach meiner Wahrnehmung wird der Bereich - seit Änderung der Beschilderung - jedoch kaum noch durch das Ordnungsamt kontrolliert bzw. Fehlverhalten nicht sanktioniert, was dazu führt, dass sich das Problem verschärft, da sich die "kostenlose Parkmöglichkeit" im innerstädtischen Bereich natürlich herumspricht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181184 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Koblenz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen und auf Ihre E-Mail vom 25.02.2020. Hierin erläutern Sie, dass die geän…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Fischelstraße/Weißergasse [#181184]
Datum
26. Februar 2020 06:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen und auf Ihre E-Mail vom 25.02.2020. Hierin erläutern Sie, dass die geänderte Regelung im Bereich Fischelstraße, Weißer Gasse sowie Weißernonnengasse nicht verständlich sei und das Ordnungsamt den Bereich Ihrer Wahrnehmung nach zu selten kontrollieren würde. Einleitend teilen wir mit, dass die neuen Verkehrszeichen und teilweise geänderten Regelungen nunmehr für mehr Klarheit sorgen als zuvor. Damit der Bereich einheitlich und zeitgleich behandelt werden konnte, mussten zunächst die Bauarbeiten am Gebäude "Weißer Höfe" abgeschlossen werden. Der regelmäßige Baustellenverkehr bedurfte besonderer Haltverbotsregelungen. Die für Verkehrsregelungen zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sich mit dem Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsüberwachung, zu der Regelungsthematik intensiv ausgetauscht. Aus Vereinfachungsgründen und zur Beseitigung des "Schilderwaldes" erfolgte daher die nunmehr bestehende Regelung. Demnach wurde etwa in dem von Ihnen beschriebenen Bereich (Gaststätte Spökes) auf beiden Seiten der Fahrbahn das Verkehrszeichen 290.1 (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatz "Zone") angeordnet und aufgestellt. Innerhalb dieser Zone, welche nur über die eine Stelle befahren und wieder verlassen werden kann, gilt grundsätzlich ein eingeschränktes Haltverbot (Be- und Entladen erlaubt). Mit der Zusatzbeschilderung dürfen aber Bewohner mit Parkausweis Nummer 1-4 in den gekennzeichneten Flächen parken. Somit ist eigentlich klar definiert, dass nur Bewohner in den gekennzeichneten Flächen (farblich markiert oder gepflastert wie teilweise in der Weißer- nonnengasse) parkberechtigt sind. Außerhalb dieser Flächen ist das Parken durch das eingeschränkte Haltverbot nicht zulässig. Die Kontrollen der Verkehrsüberwachung konnten jedoch erst nach Beendigung der Markierungsarbeiten im Sommer 2019 beginnen. Zu den von Ihnen gewünschten Zahlen können wir leider keine vollständige Aussage treffen. Die Verkehrsüberwachung arbeitet mit einem Erfassungs- und einem Bearbeitungsprogramm (Bußgeldstelle). Das Erfassungsprogramm erlaubt es uns, einen zurück- liegenden Zeitraum von etwa 6 Wochen bis 2 Monate zu überblicken und Vorgänge nach einzelnen Straßen oder Verstößen zu suchen. Hierbei erfolgt die Suche und Dokumentation manuell und ist dadurch mit einem großen Aufwand verbunden. Ob das Bearbeitungsprogramm eine weitergehende Auswertung zulässt, müssen wir zunächst über unsere Administratoren prüfen. Bislang waren mehrmonatige Rückblicke nicht erforderlich. Möglicherweise reichen Ihnen die nachfolgenden Zahlen bereits aus. Für den groben Zeitraum vom 01.01.2020 bis 24.02.2020 haben wir folgende Daten zu festgestellten Ordnungswidrigkeiten ermitteln können: Weißernonnengasse: Insgesamt 162 Verstöße, davon: - 9 Gehwegverstöße mit 5 Beseitigungsmaßnahmen, davon 4 Abschleppmaßnahmen - 49 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen - 4 Verstöße wegen Parken auf einem Sonderweg für Fußgänger (Fußgängerverbindung zwischen Weißernonnengasse und Weißer Gasse) mit 4 Beseitigungsmaßnahmen, davon 2 Abschleppmaßnahmen - 100 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone) mit 4 Abschleppmaßnahmen Fischelstraße: Insgesamt 58 Verstöße, davon: - 10 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone) - 48 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen Weißer Gasse: Insgesamt 329 Verstöße, davon: - 200 Verstöße wegen fehlendem Parkschein oder Überschreitung der Parkzeit (Bereiche vor und gegenüber der Schule) - 42 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (außerhalb der Zone) - 19 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot in der Zone - 56 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im absoluten Haltverbot, überwiegend Wendehammer vor Parkhaus Expert Klein, mit 30 Beseitigungsmaßnahmen, davon 23 Abschleppmaßnahmen - 32 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkbereichen in der Zone Bei nunmehr rund 550 festgestellten Verstößen vermögen wir Ihren Eindruck von zu geringer Kontrolldichte allein im besagten Zeitraum nicht nachzuvollziehen. Obgleich das Stadtgebiet rund 1.000 Straßen, Wege und Plätze umfasst, welche unterschiedliche Prioritäten aufweisen und die zur Verfügung stehenden Überwachungskräfte im Rahmen der dienstlichen und personalen Möglichkeiten stark gefordert sind, um sämtlichen Bedürfnissen im Stadtgebiet gerecht zu werden, halten wir die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße und die damit verbundene Kontrolldichte (beinahe täglich, auch mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten) für beachtlich. Wir hoffen, wir konnten Ihnen die Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung verständlich darlegen. Gerne sind wir auch für weitere Rückfragen zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.